Seite 1 von 1
Barthaarentfernung für Mann„zu„Frau„Transsexuelle mit Kostenhürden
Verfasst: Fr 18. Dez 2020, 17:50
von Anne-Mette
Moin,
evangelisch.de berichtet:
https://www.evangelisch.de/inhalte/1800 ... tenhuerden
Ich weiß: ein mögliches Entgegenkommen von Krankenkassen durch andere BehandlerInnen wird immer mal wieder geschildert; aber es ist keine rechtssichere Behandlungsoption, die eingefordert werden kann.
Es kommt auf die Krankenkasse und die zuständigen MitarbeiterInnen an.
Gruß
Anne-Mette
Re: Barthaarentfernung für Mann„zu„Frau„Transsexuelle mit Kostenhürden
Verfasst: Sa 19. Dez 2020, 20:54
von Jen
Hallöchen

,
Habe ich das jetzt richtig verstanden...???
Ich kann mir diverse Ärzte raussuchen, die dann meine Behandlung ablehnen, da es sich als Kassenpatientin für die nicht lohnt (dachte sowas hier schon gelesen zu haben). Eine Kosmetikerin darf ich nicht... Aber ich kann selbigen Ärzten anbieten, die Behandlung privat abzurechnen und dann übernimmt es die Kasse???
D.h. die Kasse zählt freiwillig einem Arzt mehr für selbige Leistung, als einer (vielleicht) günstigeren Kosmetikerin mit selbigem Endergebnis???
Bitte um Korrektur, aber ich bin gerade (wie so oft bei Krankenkassen) total verwirrt und überfordert...
Grüßle
Jen
Re: Barthaarentfernung für Mann„zu„Frau„Transsexuelle mit Kostenhürden
Verfasst: Sa 19. Dez 2020, 21:43
von Annette
Guten Tag,
also was Barthaarentfernung bei Transgenderpersonen in Luxemburg (MzF) betrifft, so werden bei uns keine Kosten von der Gesundheitskasse übernommen. Habe ich letzte Woche bestätigt bekommen und gerade eben noch einmal nachgelesen. Dieses Thema gehört in die Abteilung Schönheitsbehandlung und gilt als nicht zwingend erforderlich. Und damit hat es sich, Punkt. Wenn man dann die zu zahlenden Geldbeträge der Haarbehandlung über die gesamte Behandlungszeit hochrechnet, so ergibt sich schon eine stolze Summe. Ich selbst bin seit September in Behandlung und viel Termine werden noch folgen. Na gut, es gibt so viele andere Gelegenheiten im Leben, wo man geradezu animiert wird, sein sauer verdientes Geld einfach zum Fenster hinauszuschmeißen, doch dies ist wohl kein echter Trost. Immerhin geht es bei einer transgender-bedingten Epilation ums mentale und auch ums physische Wohlbefinden, Schade deswegen. Aber sei's drum man/frau gönnt sich ja sonst nichts...
mit besten Grüssen,
Annett(e)
Re: Barthaarentfernung für Mann„zu„Frau„Transsexuelle mit Kostenhürden
Verfasst: Sa 19. Dez 2020, 21:54
von Patricia
Jen hat geschrieben: Sa 19. Dez 2020, 20:54
Hallöchen

,
Habe ich das jetzt richtig verstanden...???
Ich kann mir diverse Ärzte raussuchen, die dann meine Behandlung ablehnen, da es sich als Kassenpatientin für die nicht lohnt (dachte sowas hier schon gelesen zu haben). Eine Kosmetikerin darf ich nicht... Aber ich kann selbigen Ärzten anbieten, die Behandlung privat abzurechnen und dann übernimmt es die Kasse???
D.h. die Kasse zählt freiwillig einem Arzt mehr für selbige Leistung, als einer (vielleicht) günstigeren Kosmetikerin mit selbigem Endergebnis???
Bitte um Korrektur, aber ich bin gerade (wie so oft bei Krankenkassen) total verwirrt und überfordert...
Grüßle
Jen
Liebe Jen,
die Krankenkasse will das nicht bezahlen und wenn sie auf den Arztvorbehalt besteht, so wie es aktuell die TK macht, Muss sie dann wohl in den sauren Apfel beissen und die Kosten übernehmen. Diese Begründung ist eine Verbesserung des letzten Urteils das im Endeffekt nur sagte dass die Krankenkassen einen Arztvorbehalt haben und es wohl eine Versorgungslücke gibt. Hier wird diese zumindest ein Stückchen geschlossen. Hoffe ich zumindest.,
Liebe Grüße
Patricia
Re: Barthaarentfernung für Mann„zu„Frau„Transsexuelle mit Kostenhürden
Verfasst: Sa 19. Dez 2020, 22:16
von Engelchen
Jen hat geschrieben: Sa 19. Dez 2020, 20:54
Bitte um Korrektur, aber ich bin gerade (wie so oft bei Krankenkassen) total verwirrt und überfordert...
Das Urteil das jetzt gefallen ist lautet so - aber welche Konsequenzen das hat ist noch völlig offen.
Also abwarten und weiter rasieren...
Lisa
Re: Barthaarentfernung für Mann„zu„Frau„Transsexuelle mit Kostenhürden
Verfasst: Sa 19. Dez 2020, 22:25
von Jen
Hallöchen Patricia,
Daß es eine Verbesserung für uns ist, wenn ich das richtig verstanden habe, ist doch toll.
Ich verstehe nur nicht, warum es auch nicht einfacher und für die Kasse günstiger geht?
Das ist aber wahrscheinlich ein Geheimnis, daß ich nie Lüften werde....
Habe zB gerade wegen der bevorstehenden HRT meinen Vertreter gefragt... (Ist bei mir ein bisschen kompliziert, da seine Versicherung nur 30% übernimmt und eine andere Stelle den Rest...)... Auf jeden Fall hat er sich erkundigt und sagte zu mir, daß die HRT nur gezahlt wird, wenn zwei GUTACHTEN vorliegen, welche bestätigen, daß ich Trans bin... Hab mit ihm diskutiert... Letztendlich bin ich so verblieben, daß ich irgendwann zwei Gutachten besorge (bräuchte ich ja ohnehin für die PÄ und VÄ... (ich weiß, das Gericht bestimmt die) Wenn nicht, dann zahlt ein und dieselbe Versicherung halt über den Rechtsschutz den Anwalt, der selbige Versicherung verklagt und die dann letztendlich doch zahlen müssen...

muss man nicht kapieren, oder???
Liebe Grüße
Jen

Re: Barthaarentfernung für Mann„zu„Frau„Transsexuelle mit Kostenhürden
Verfasst: Sa 19. Dez 2020, 22:29
von Engelchen
Jen hat geschrieben: Sa 19. Dez 2020, 22:25
Habe zB gerade wegen der bevorstehenden HRT meinen Vertreter gefragt... (Ist bei mir ein bisschen kompliziert, da seine Versicherung nur 30% übernimmt und eine andere Stelle den Rest...)... Auf jeden Fall hat er sich erkundigt und sagte zu mir, daß die HRT nur gezahlt wird, wenn zwei GUTACHTEN vorliegen, welche bestätigen, daß ich Trans bin... Hab mit ihm diskutiert... Letztendlich bin ich so verblieben, daß ich irgendwann zwei Gutachten besorge (bräuchte ich ja ohnehin für die PÄ und VÄ... (ich weiß, das Gericht bestimmt die) Wenn nicht, dann zahlt ein und dieselbe Versicherung halt über den Rechtsschutz den Anwalt, der selbige Versicherung verklagt und die dann letztendlich doch zahlen müssen... muss man nicht kapieren, oder???
Völliger Nonsens:
Fakt was du brauchst ist einen Therapeuten der diese Indikation F64.0 ausstellen darf - mehr nicht.
Damit zum Endiokrinolgen und die Sache läuft an - Die Medis gibts dann ganz normal auf Rezept.
Mehr ist dafür erstmal nicht notwendig - für spätere Optionen sieht es dann anders aus.
Lisa
Re: Barthaarentfernung für Mann„zu„Frau„Transsexuelle mit Kostenhürden
Verfasst: Sa 19. Dez 2020, 22:35
von Patricia
Jen hat geschrieben: Sa 19. Dez 2020, 22:25
Hallöchen Patricia,
Daß es eine Verbesserung für uns ist, wenn ich das richtig verstanden habe, ist doch toll.
Ich verstehe nur nicht, warum es auch nicht einfacher und für die Kasse günstiger geht?
Das ist aber wahrscheinlich ein Geheimnis, daß ich nie Lüften werde....
Habe zB gerade wegen der bevorstehenden HRT meinen Vertreter gefragt... (Ist bei mir ein bisschen kompliziert, da seine Versicherung nur 30% übernimmt und eine andere Stelle den Rest...)... Auf jeden Fall hat er sich erkundigt und sagte zu mir, daß die HRT nur gezahlt wird, wenn zwei GUTACHTEN vorliegen, welche bestätigen, daß ich Trans bin... Hab mit ihm diskutiert... Letztendlich bin ich so verblieben, daß ich irgendwann zwei Gutachten besorge (bräuchte ich ja ohnehin für die PÄ und VÄ... (ich weiß, das Gericht bestimmt die) Wenn nicht, dann zahlt ein und dieselbe Versicherung halt über den Rechtsschutz den Anwalt, der selbige Versicherung verklagt und die dann letztendlich doch zahlen müssen...

muss man nicht kapieren, oder???
Liebe Grüße
Jen
Die Krankenkasse möchten das wir die HET beantragen, das muss aber nicht sein und ist im Normalfall kontraproduktiv. Normalerweise wird für die HET ein ganz normales Kassenrezept ausgestellt.
Auf keinen Fall die Kostenübernahme der HET beantragen denn das bringt eher unnötigen Ärger.
LG
Patricia
Re: Barthaarentfernung für Mann„zu„Frau„Transsexuelle mit Kostenhürden
Verfasst: So 20. Dez 2020, 10:35
von Aria
Also, erstmal was zum Nebenthema hier: HET, weil es da auch immer noch eine große Unsicherheit zu geben scheint.
1. transerfahrenen/e Thera suchen, der/die nach x Sitzungen eine INDIKATION ausstellt. Die Diagnose F64.0 ist eigentlich nix weiter als ein Zugang zu möglicherweise bestätigten Anträgen an die KK.
2. Die HET kann begonnen werden, wenn man die INDIKATION dem/der Endo vorgelegt hat. Da braucht es weder Gutachten noch Kostenübernahmeerklärung. Ein Antrag dazu, kann sogar von Nachteil sein, wie Patricia sagte.
Nun noch was zum eigentlichen Thema. Ja, es ist verrückt, wie KK in manchen Fällen verfahren. Aber ich habe mir abgewöhnt mich darüber zu wundern. Hinter beinahe allem steckt Lobbyismus und wie immer, ist der nicht mit gesundem Menschenverstand zu erklären. Und mir persönlich sind auch meine Nerven und Zeit zu schade um dagegen anzuerkennen. Gut, jetzt kann ich darüber ja leicht urteilen, weil ich Privatpatientin bin aber auch im anderen Fall würde ich nicht anders handeln. Anett hat es bereits gesagt, es wird so viel Geld den Monat über für anderen Mist ausgegeben und dann wird an dieser Stelle rum gemeckert. Man muss das mal bedenken, es geht hier um einen selbst, um das eigene Wohlbefinden, den eigenen Körper und der sollte wohl über allem stehen. Doch das ist ganz ganz selten der Fall.
Noch was, ich frage mich auch immer, warum man nicht den Weg über Laser geht und für den Rest die Nadelepi nimmt. Es gibt weitaus mehr Praxen für Laser als für Nadelepi - also hier im Raum FfM zumindest. Die Erfolge sind schneller da und die Kostenübernahme ist dann auch kein Problem.