Namensführung von Studierenden
Verfasst: Fr 15. Nov 2019, 16:19
In verschiedenen Themen wurde ja bereits auf die beiden bislang existierenden Gutachten zur Namensführung ohne offizielle Vornamens-/Personenstandsänderung hingewiesen.
Dies sind das "Augstein-Gutachten" im Zusammenhang mit der Namensführung von trans*-Schüler_innen und eine rechtliche Bewertung der ADS zur Namensführung von trans*-Studierenden.
Jetzt gibt es wohl ein weiteres "Kurzgutachten zum rechtlichen Spielraum der Hochschulen bei der Verwendung des gewählten Namens inter- und transgeschlechtlicher Studierender im Vorfeld der amtlichen Namensänderung" der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin.
Fazit: "Das Kurzgutachten kommt zu dem Schluss, dass dies ohne Probleme möglich ist. Das heißt, sowohl in internen Hochschulangelegenheiten wie Campus-Informationssystemen, Prüfungsregistern oder Anwesenheitslisten, als auch in externen Kontexten wie Zeugnissen, Semestertickets und Student*innenausweisen ist es für die Hochschulen möglich, den gewählten Namen von Student*innen zu verwenden, auch wenn dieser noch nicht amtlich geändert wurde."
Meiner bescheidenen Meinung nach hat die Untersuchung aber über die Bedürfnisse von trans*-/inter-Studierenden hinaus durchaus auch eine grundsätzliche Bedeutung, da häufig auf verfassungsgerichtliche Entscheidungen Bezug genommen wird.
Dies sind das "Augstein-Gutachten" im Zusammenhang mit der Namensführung von trans*-Schüler_innen und eine rechtliche Bewertung der ADS zur Namensführung von trans*-Studierenden.
Jetzt gibt es wohl ein weiteres "Kurzgutachten zum rechtlichen Spielraum der Hochschulen bei der Verwendung des gewählten Namens inter- und transgeschlechtlicher Studierender im Vorfeld der amtlichen Namensänderung" der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin.
Fazit: "Das Kurzgutachten kommt zu dem Schluss, dass dies ohne Probleme möglich ist. Das heißt, sowohl in internen Hochschulangelegenheiten wie Campus-Informationssystemen, Prüfungsregistern oder Anwesenheitslisten, als auch in externen Kontexten wie Zeugnissen, Semestertickets und Student*innenausweisen ist es für die Hochschulen möglich, den gewählten Namen von Student*innen zu verwenden, auch wenn dieser noch nicht amtlich geändert wurde."
Meiner bescheidenen Meinung nach hat die Untersuchung aber über die Bedürfnisse von trans*-/inter-Studierenden hinaus durchaus auch eine grundsätzliche Bedeutung, da häufig auf verfassungsgerichtliche Entscheidungen Bezug genommen wird.