Stellungnahme der Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
zur Antwort des Regierungsrates des Kantons Zürich [1]
auf die Anfrage KR-Nr. 328/2018 "Aktenvernichtung bezüglich Operationen an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Kinderspital Zürich" von Brigitte Röösli (SP), Karin Egli-Zimmermann (SVP) und Barbara Günthard Fitze (EVP) [2]:
Wir sind entsetzt. Dass Kinderspital, Universität und Staatsarchiv Zürich das Menschenrecht auf Wahrheit durch ein angeblich vorrangiges "medizinethisches Recht auf Nichtwissen" aushebeln wollen, ist ein Skandal und ein erneutes massives Unrecht an allen, die im Kispi verstümmelt und angelogen wurden und werden.
Kispi und Uni haben ihre Glaubwürdigkeit verspielt. Es braucht eine unabhängige Wahrheitskommission mit angemessener Beteiligung der Betroffenen -- statt Aktenvernichtung und Vertuschung durch die heutigen Täter.
Nicht-eingewilligte Genitaloperationen mit psychosozialer Indikation und andere irreversible Eingriffe an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung sind schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. Betroffene haben ein unabdingbares Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung, auch in der Schweiz. Dies unterstreichen nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die Nationale Ethikkommission (NEK-CNE) [3], der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) [4], der UN-Menschenrechtsausschuss (CCPR-HRCttee) [5], der UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) [6], der UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) [7], u.v.a.m.
Das Staatsarchiv und der Regierungsrat stehen in der Pflicht, alle Betroffenen angemessen zu benachrichtigen, die seinerzeit im Kispi nicht-eingewilligten Genitaloperationen und anderen nach heutigem Rechtsverständnis rechtswidrigen Eingriffen unterzogen wurden, und deren Krankenakten sich heute im Besitz des Staatsarchivs befinden.
[1] Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich, Sitzung vom 19. Dezember 2018: 1244. Anfrage (Aktenvernichtung bezüglich Operationen an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Kinderspital Zürich)
[2]
http://blog.zwischengeschlecht.info/pos ... tonsrat-ZH
[3] Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin NEK-CNE (2012): Zum Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Ethische Fragen zur -«Intersexualität-», Stellungnahme Nr. 20/2012
[4] CAT/C/CHE/CO/7, para 20
[5] CCPR/C/CHE/CO/4, paras 24-25
[6] CRC/C/CHE/CO/2-4, paras 42-43
[7] CEDAW/C/CHE/CO/4-5, paras 24-25
Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".
Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche. Verjährungsfristen müssen so angepasst werden, dass erwachsene IGM-Betroffene klagen können.