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Wann Änderung Gesundheitskarte möglich?

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 11:25
von Exuser-2019-01-04
Hallo in die Runde,

hat bereits eine von Euch (TS-MzF) den Vornamen (und das Bild) auf der Gesundheitskarte erfolgreicht ändern lassen können, OHNE vorher eine amtliche Vornamens- und Personenstandsänderung durchgeführt zu haben? Also z.B. nur mit dem dgti-Ergänzungsausweis?

Ich hatte leider keinen Erfolg...

Danke Euch für sachdienliche Hinweise!

VG Sasha

Re: Wann Änderung Gesundheitskarte möglich?

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 12:16
von Andrea aus Sachsen
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Ja, bei mir ging die Änderung der Gesundheitskarte auch ohne amtlichen "Stempel", allerdings nicht sofort. Zuerst wurde mein Anliegen mit der Begründung abgelehnt, man dürfe ohne gerichtlich bestätigte VÄ/PÄ am Inhalt der Karte nichts ändern. Meine Gegenfrage, wo das denn konkret so stehe, konnte mir nicht beantwortet werden, weil es kein Gesetz gibt, welches die vorzeitige Namensänderung verbietet. Verpflichtet ist die Krankenkasse dazu aber auch nicht.
Bei mir aber ging es, nachdem ich mal an "höherer Stelle" nachgefragt hatte.

Re: Wann Änderung Gesundheitskarte möglich?

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 12:20
von Anne-Mette
Moin,
Sasha hat geschrieben: Di 9. Okt 2018, 11:25 Danke Euch für sachdienliche Hinweise!
sachdienlicher Hinweis: Julia Steenken hat sich in das Thema eingearbeitet und in manchen Fällen möglich gemacht, dass es klappte.
Der Hinweis von Andrea ist gut: fragen, warum es nicht gehen sollte.

Gruß
Anne-Mette

Re: Wann Änderung Gesundheitskarte möglich?

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 12:48
von Michelle_Engelhardt
Manche Kassen tun es, andere nicht. Vor einer VÄ/PÄ ist die Karte dann aber auch nur äußerlich weiblich, der gespeicherte Datensatz läuft nach wie vor auf den amtlichen Namen und das amtliche Geschlecht. Grund: Sozialversicherungsnummer.

Re: Wann Änderung Gesundheitskarte möglich?

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 17:54
von Christian
Liebe Andrea, der Inhalt der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist in -§ 291 SGB V geregelt. Ausschließlich (!) die dort genannten Daten dürfen gespeichert werden. Auf der Rückseite der eGK befindet sich die europäische Gesundheitskarte (EHIC). Deren Inhalt ist geregelt in einem Beschluss der Europäischen Union aus 2003. Interessant dürfte die Aussage sein, dass die eGK eine qualifizierte elektronische Signatur ermöglichen muss - man also zumindestens theoretisch irgendwann rechtsverbindlich unterschreiben könnte. Bei der eGK handelt es sich weiterhin um eine Urkunde, dessen Inhalt die nicht fachkundige "höhere Stelle" (noch) nicht hätte abändern dürfen. Über die rechtlichen Konsequenzen dürfte sich der Sachbearbeiter vermutlich nicht im Klaren sein. Glück für Dich.

Ein ganz anderes Thema ist natürlich, ob die Gesetze an den realen Bedürfnissen angepasst werden würden. Ebenso die Frage, ob infolge der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Angabe des Geschlechts noch zeitgemäß ist. Aber um eine solche Grundsatzfrage ging es der Threaderstellerin in ihrer Fragestellung nicht.

Re: Wann Änderung Gesundheitskarte möglich?

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 18:15
von Andrea aus Sachsen
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Michelle_Engelhardt hat geschrieben: Di 9. Okt 2018, 12:48 Vor einer VÄ/PÄ ist die Karte dann aber auch nur äußerlich weiblich, der gespeicherte Datensatz läuft nach wie vor auf den amtlichen Namen und das amtliche Geschlecht.
Hallo Michelle,
in diesem Punkt sind wir wohl immer noch verschiedener Meinung. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf diesen alten Beitrag von mir: viewtopic.php?f=23&t=14150&start=30#p168398

Re: Wann Änderung Gesundheitskarte möglich?

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 18:30
von Michelle_Engelhardt
Hallo Andrea,

es ist nicht meine Meinung, es ist einfach Fakt. Ohne VÄ/PÄ hast Du eine Sozialversicherungsnummer mit einem männlichen Geschlechtsschlüssel.

LG
Michelle

Re: Wann Änderung Gesundheitskarte möglich?

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 18:46
von Anne-Mette
Moin,

trotzdem gibt es eine Gesundheitskarte mit den gewünschten Eintragungen.

Gruß
Anne-Mette

Re: Wann Änderung Gesundheitskarte möglich?

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 18:54
von heike65
Da hat Michell absolut Recht, ohne Vä/Pä bleibt die Sozialversicherungsnummer männlich, und die ist auf deiner Karte. Wenn du die Vä/Pä hast, dann leitet deine Krankenkasse die Änderung weiter damit der Geschlechtsschlüssel von der Renten/Sozialversicherung geändert wird.

Anne-Mette, ich denke das ist am Rande der Urkundenfälschung, aber ich habe nur 2 Semester Jura studiert.

Heike

Re: Wann Änderung Gesundheitskarte möglich?

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 18:56
von Exuser-2019-01-04
Erst mal herzlichen Dank an alle, die geantwortet haben!

Ich denke, mir haben alle Antworten irgendwie weitergeholfen. Wenn ich diese so betrachte, dann werde ich es noch einmal mit einem offiziellen Schreiben an die Versicherung versuchen, vielleicht sogar als Widerspruch gegen die mir mündlich mitgeteilte Antwort des Sachbearbeiters (Antrag hatte ich online über das Kontaktformular gestellt, mit Anlage des dgti-EA).

Notfalls versuche ich wenigstens, eine neue Karte mit altem Namen, aber neuem Bild zu erhalten.

Übrigens: mir reicht derzeit tatsächlich nur die Vornamensänderung, ob die Daten dann "männlich" verknüpft sind, ist mir erstmal egal, die PÄ ist später dran.

VG Sasha

P.S. das Ergebnis teile ich dann später einfach mal hier als Nachtrag mit...

Re: Wann Änderung Gesundheitskarte möglich?

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 18:57
von Anne-Mette
Moin,
heike65 hat geschrieben: Di 9. Okt 2018, 18:54 Anne-Mette, ich denke das ist am Rande der Urkundenfälschung, aber ich habe nur 2 Semester Jura studiert.
es geht um die Änderung der Gesundheitkarte und nicht um die Sozialversicherungsnummer.

Gruß
Anne-Mette

Re: Wann Änderung Gesundheitskarte möglich?

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 19:08
von heike65
Du bleibst aber auf der Gesundheitskarte männlich wenn auch mit weiblichem Namen, weil Sozialversicherungsnummer nicht geändert.

Re: Wann Änderung Gesundheitskarte möglich?

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 19:13
von Anne-Mette
Moin,

ok, denk was Du willst; )))(: aber ich weiß, dass es anders ist.

Weitere Infos gibt es sicherlich bei der dgti.

Gruß
Anne-Mette

Re: Wann Änderung Gesundheitskarte möglich?

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 20:18
von Michelle_Engelhardt
Bei meiner alten Nummer lautete der Schlüssel für das Geschlecht 00 (00-49 steht für männlich). Meine neue Nummer ist die 53 (50-99 steht für weiblich). Diese sogenannten Seriennummern werden ohne eine VÄ/PÄ nicht geändert.

LG
Michelle

Re: Wann Änderung Gesundheitskarte möglich?

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 20:31
von Michelle_Engelhardt
Anne-Mette hat geschrieben: Di 9. Okt 2018, 18:46 Moin,

trotzdem gibt es eine Gesundheitskarte mit den gewünschten Eintragungen.

Gruß
Anne-Mette
Das habe ich auch nie bestritten. Sicherlich bekommt man von Krankenkassen eine Karte mit Bild und dem gewünschten Namen. Es geht um Daten die AUF der Karte gespeichert sind, nicht um die aufgedruckten Daten. Eine Freundin von mir hatte bereits die VÄ/PÄ aber noch keine abgeänderte Sozialversicherungsnummer. So bekam sie von der Krankenkasse Post adressiert an Herrn Lieschen Müller, da das System die Anrede anhand der Seriennummer ermittelt...dgti hin oder her ;)

Liebe Grüße
Michelle