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Barthaare lasern „ Kostenübernahme durch die KK

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 21:46
von ExuserIn-2022-03-18
Hallo :)

Ich war jetzt heute das 3. Mal bei einem Hautarzt zum Lasern der Haare im Gesicht und am Hals.
Da ich seit ein paar Wochen die Diagnose F 64.0 habe, hab ich heut beim Hautarzt nachgefragt wie es denn mit der Kostenübernahme ist. Dazu habe ich diesen Text mitgenommen in die Praxis http://www.kbv.de/media/sp/EBM_2017_10_ ... lismus.pdf (Den hat mir meine Therapeutin letztes Mal mitgegeben)
Nachdem die bei mir lasert sich das durchgelesen hatte und es mit dem Arzt besprochen hat, meinte sie kennst sich damit nicht so gut aus, aber sie ist mit dem Arzt zu dem Ergebnis gekommen, dass ich jetzt nur noch 100 € anstatt 150 € pro Lasertermin bezahlen muss. Aber sie meinte auch, dass es sein kann dass mir mehr zusteht und ich da bei meiner Therapeutin oder der KK vielleicht nochmal nachfragen sollte.
Morgen habe ich wieder eine Therapiestunde. Da werde ich das auf alle Fälle nochmal ansprechen, aber ich dachte mir es kann nicht schaden euch mal zu fragen :) Vielleicht kennt sich da jemand besser aus als ich mit solchen Sachen.
Ich muss zugeben, ich werd aus diesem Beschluss http://www.kbv.de/media/sp/EBM_2017_10_ ... lismus.pdf nicht so ganz schlau :(
Ich kann dazu jetzt eigentlich nur sagen, dass bei mir das Lasern für Komplettes Gesicht +Hals ca 45 Minuten dauert und sie über jede Stelle 6 Mal drüber geht mit dem Gerät.
Vielleicht darf das pro Termin nicht so oft sein? Aber dann würde es ja Ewigkeiten dauern, wenn ich nur alle 4-5 Wochen einen Termin habe :(
Notfalls zahle ich jetzt einfach immer 100 € selber, aber wär auch irgendwie blöd, wenn die KK eigentlich mehr übernimmt.
Wenn ich arbeite, kann ich es mir leisten, aber ich bin jeden Winter für 3 Monate ausgestellt. In der Zeit wird das dann schon sehr teuer,wenn ich nur Arbeitslosengeld habe.
Danke schonmal, falls mir da jemand nen Tip geben kann, was ich da machen kann :)

LG, Alex

Re: Barthaare lasern „ Kostenübernahme durch die KK

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 22:10
von Katrin_F
Eigentlich solltest du nach der 'neuen' Regelung überhaupt nichts (selber) zahlen. Abgesehen von 'Individuellen GEsundheitsLeistungen' bezahlt man als Kassenpatient doch nichts bei Ärzten. Ggf. erkundige dich bei deiner Krankenkasse nach Ärzten/Praxen die die Epilation (eigentlich Dermatologen) durchführen.

Die neue Regelung, salopp formuliert, besagt, dass Epilation nicht mehr bei der Krankenkasse (bzw. die Kostenübernahme derer) beantragt werden muss. Das ist nun eine reguläre (gesetzl.) Kassenleistungen. Du brauchst lediglich eine Überweisung (von deinem Psychologen oder auch Hausarzt). Ähnlich (oder gleich?) wie das bei einer verordneten Logopädietherapie ist.

Re: Barthaare lasern „ Kostenübernahme durch die KK

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 22:24
von ExuserIn-2022-03-18
Katrin_F hat geschrieben: Do 19. Okt 2017, 22:10
Die neue Regelung, salopp formuliert, besagt, dass Epilation nicht mehr bei der Krankenkasse (bzw. die Kostenübernahme derer) beantragt werden muss. Das ist nun eine reguläre (gesetzl.) Kassenleistungen. Du brauchst lediglich eine Überweisung (von deinem Psychologen oder auch Hausarzt). Ähnlich (oder gleich?) wie das bei einer verordneten Logopädietherapie ist.
Danke :) Das ist gut zu wissen. Da muss ich meinen Pyschologen, der mir auch die Überweisung für die Endokrinologie gegeben hat beim nächsten Termin nochmal fragen, weil er meinte ich kann das einfach so mit dem Hautarzt regeln :/

Re: Barthaare lasern „ Kostenübernahme durch die KK

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 22:48
von Michelle_Engelhardt
Ich hatte damals auch ein paar Sitzungen zur Laserbehandlung im Dermatologischen Zentrum (also Ärzte, keine Kosmetikbude). Von der Kasse (AOK) bekam ich problemlos eine Kostenübernahme zugesagt.

LG
Michelle