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Re: Arbeitsrecht

Verfasst: So 25. Jun 2017, 20:02
von Beatrix
Meines Wissens nach gibt es da keine offizielle Regelung.
Daher habe ich ein paar Fragen:

- Wie groß ist die Firma?
- Gibt es einen Betriebsrat?
- Gibt es eine_n Gleichstellungsbeauftragte_n?
- Wie ist die aktuelle Situation in der Firma?
- Als was arbeitest Du?
- Machen diese Arbeit Männer und Frauen in deiner Firma?

LG
Beatrix

PS:
Hier noch ein paar Links zum Thema. Vielleicht ist ja einer davon Hilfreich.
Transgender im Arbeitsleben
Ein Beitrag zum Arbeitsrecht
Trans* in Arbeit von der Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung.
Deren Material kann man Bundesweit einsetzen.

Re: Arbeitsrecht

Verfasst: So 25. Jun 2017, 20:36
von Laura R
Hallo Wanja und Beatrix,
Umkleideräume und Wc,Duschen und Waschräume werden in der Arbeitsstätten Verordnung klar geregelt, hier sind auch eventuelle Ausnahmen z.B. Bei Arbeiten im Aussenbereich geregelt. Aufenthaltsräume dürfen von allen genutzt werden. Hier ist auch im Paragraph 5 der Schutz des Nichtrauchers klar geregelt.
Ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl muss ein Bezriebsrat vorhanden sein, der wiederrum ab einer Bestimmten Mitarbeiteranzahl freigestellt werden kann. Diese Zahlen müsste ich aber erst nachlesen. Das findest du m Betriebsverfassungs Gesetz
Für Betriebe gilt das AGG, Allgemeine Gleichstellungs Gesetz, hier ist alles beschrieben was z.B. Die Behandlung von Frauen und Männern betrifft und das auch keiner/ keine iin irgendeiner Form Diskriminiert niert werden darf. Für die Einhaltung des AGG ist ein Mitarbeiter beauftragt oder der Firmeninhaber ist für die Einhaltung zuständig. Ist alles in dem Gesetz geregelt.
Hoffe hilft ein wenig weiter.
Liebe Grüße
Laura

Re: Arbeitsrecht

Verfasst: So 25. Jun 2017, 21:21
von Beatrix
Danke Laura,
mir waren die genauen Gesetzesbezeichnungen nicht geläufig, aber in die Richtung gingen meine Fragen ja auch. Ich denke Wanja meinte das hauptsächlich in Bezug auf das Thema Trans*. Hier ist es meiner Erfahrung nach vor allem wichtig, mit den beteiligten Personen zu sprechen.

LG
Beatrix