Seite 1 von 1

Urteil: Krankenkasse muss Kosmetikerin bezahlen

Verfasst: Mo 27. Jun 2016, 18:15
von Anne-Mette
Bitte nicht nur die Überschrift lesen (smili)
Es geht um "Transsexuelle dürfen auf Kosten der Kasse auch eine Kosmetikerin in Anspruch nehmen, wenn keine zeitnahe ärztliche Bartentfernung möglich ist. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden".

Hier ein Artikel der Ärzte-Zeitung: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... ahlen.html

Gruß
Anne-Mette

Re: Urteil: Krankenkasse muss Kosmetikerin bezahlen

Verfasst: Mi 29. Jun 2016, 12:34
von Andrea aus Sachsen
.
Danke Anne-Mette für den Hinweis! Ich werde bei meiner aktuellen Auseinandersetzung mit der Krankenkasse möglicherweise darauf verweisen (müssen), weil hier im Chemnitzer Raum eine ähnliche Situation vorliegt.

Re: Urteil: Krankenkasse muss Kosmetikerin bezahlen

Verfasst: Mi 29. Jun 2016, 12:38
von Tatjana_59
Von mir auch herzlichen Dank Anne Mette.
Hier bei uns in und um Augsburg sieht es aus wie in Chemnitz, das Urteil wird mir bei meiner Kasse auch sehr helfen.

Gruß Tatjana

Re: Urteil: Krankenkasse muss Kosmetikerin bezahlen

Verfasst: Mi 29. Jun 2016, 18:28
von Franka
Ich danke die ebenfalls Anne-Mette,

ich habe nämlich gerade heute meine Kasse um eine Liste von Dermatologen gebeten die für eine Epi ausgerüstet sind.
Mal sehen was da kommt.

LG Dahlia

Re: Urteil: Krankenkasse muss Kosmetikerin bezahlen

Verfasst: Do 30. Jun 2016, 20:46
von Franka
Ich hatte heute ein ganz nettes Gespräch mit meiner Kasse, auf meine Anfrage. Die sind sich anscheinend sehr wohl bewusst, das es schwer werden könnte, einen Arzt zu finden für die Epi.
Daher dürfte ich, wenn ich keinen Dermatologen finde, auch gerne einen Kostenvoranschlag von einer Kosmetikerin oder einer Klinik einreichen, mit den nötigen Begleitpapieren.
Das klang jedenfalls schon mal sehr vielversprechend. Was da noch auf mich zukommt werde ich dann ja sehen.

LG Dahlia

Re: Urteil: Krankenkasse muss Kosmetikerin bezahlen

Verfasst: Do 30. Jun 2016, 20:56
von Vivian Cologne
Das übliche Verfahren ist, dass die Kasse das dem MDK vorlegt, damit der Stellung bezieht und eine Empfehlung ausspricht. Der MDK weiß wie alle anderen Beteiligten, dass die Behandlung beim Hautarzt nicht im zeitlichen Rahmen ausgeführt werden kann (die berühmte 5-Minuten-Regel).

Ein vernünftiger MDKler wird also in seine Liste der vertrauenswürdigen Elektrologisten schauen (auch die sind nicht in Überzahl vorhanden) und bei einem gut formulierten Kostenvoranschlag grünes Licht geben.

So weit die Theorie. In der Praxis war es bei mir in Köln im Frühjahr 2015 auch genau so. Es scheint jedoch zunehmend unbequemer zu werden.

Vivian