Kassenärztliche Abrechnung bei "unbestimmtem Geschlecht"
Verfasst: Sa 19. Dez 2015, 19:03
Moin,
da es zum Jahreswechsel einige Neuerungen gibt, verlinke ich hier einen Artikel der kassenärztlichen Bundesvereinigung:
http://www.kbv.de/html/1150_20062.php
Es heißt dort u.a.: "Patienten mit einem sogenannten unbestimmten Geschlecht werden dann explizit berücksichtigt".
... und weiter:
Neben "weiblich" und "männlich" kann die elektronische Gesundheitskarte zusätzlich ab 1. Januar auch das "unbestimmte" Geschlecht enthalten. Dazu wurde der Wertebereich des Elementes <Geschlecht> auf der eGK um den Wert "X" erweitert. Die Praxisverwaltungssysteme sind in der Lage, diese zusätzliche Angabe zu verarbeiten.
Etwas stutzig macht mich der Satz "Grundsätzlich ist auch eine Änderung des Personenstandes bei erwachsenen intersexuellen Personen möglich".
Gruß
Anne-Mette
da es zum Jahreswechsel einige Neuerungen gibt, verlinke ich hier einen Artikel der kassenärztlichen Bundesvereinigung:
http://www.kbv.de/html/1150_20062.php
Es heißt dort u.a.: "Patienten mit einem sogenannten unbestimmten Geschlecht werden dann explizit berücksichtigt".
... und weiter:
Neben "weiblich" und "männlich" kann die elektronische Gesundheitskarte zusätzlich ab 1. Januar auch das "unbestimmte" Geschlecht enthalten. Dazu wurde der Wertebereich des Elementes <Geschlecht> auf der eGK um den Wert "X" erweitert. Die Praxisverwaltungssysteme sind in der Lage, diese zusätzliche Angabe zu verarbeiten.
Etwas stutzig macht mich der Satz "Grundsätzlich ist auch eine Änderung des Personenstandes bei erwachsenen intersexuellen Personen möglich".
Gruß
Anne-Mette