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Re: Die rechtliche Situation von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland und Europa“
Verfasst: Do 15. Okt 2015, 10:08
von Ulrike-Marisa
Moin,
...auch wenn ich für mich entscheiden kann, was ich bin und wie ich mich fühle, ist das für bisher andere Menschen und Institutionen kein Hindernis das anders zu sehen und auch danach zu handeln. Also gibt es da Änderungsbedarf - siehe Thema der Diskussion.
Gruß, Ulrike-Marisa
Re: Die rechtliche Situation von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland und Europa“
Verfasst: Do 15. Okt 2015, 12:06
von Amadé
Ich möchte noch einmal auf das Thema der Diskussion zurück kommen, obwohl ich mich nur eingeschränkt dazu berufen fühle. Könnte es ein gemeinsames, langfristiges Ziel aller Aktionen sein, dass irgendwann die WHO die Transsexualität und andere Trans*-Formen aus der Liste der Krankheiten streicht, weil im eigentlichen Sinne keine behandelbare Krankheit vorliegt? Soweit ich es verstanden habe, ist nicht Trans*-Sein eine Krankheit, aber es können sich daraus andere gesundheitliche oder psychische Probleme ergeben.
Wenn es keine Krankheit ist, dann sind auch nicht die Krankenkassen für die Finanzierung der im Einzelfall erforderlichen Beratungen, Hilfen und Behandlungen zuständig. Aus meiner Sicht ist es dann eine Aufgabe des Staates im Rahmen der vorbeugenden Gesundheitshilfe, allen Trans*-Personen die erforderlichen Leistungen zu ermöglichen, um anderen Krankheiten, gesundheitlichen Störungen oder Behinderungen vorzubeugen. Daher sollte das SGB XII entsprechend ergänzt werden.
LG Amadé
Re: Die rechtliche Situation von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland und Europa“
Verfasst: Do 15. Okt 2015, 12:36
von Ulrike-Marisa
Moin,
der Meinung von Amadee bin ich auch. Die Betroffenen sind nicht krank, zumindest fühle ich mich nicht krank. Der aufgezeigte Weg könnte alle Probleme lösen, sofern unsere Politiker da mitspielen.
Gruß, Ulrike-Marisa
Re: Die rechtliche Situation von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland und Europa“
Verfasst: Do 15. Okt 2015, 14:45
von eilinfox
Anne-Mette hat geschrieben:Moin,
Transsexuell sind diejenigen, die das so von sich sagen*.
Transsexuell sind allerdings auch diejenigen, die das von sich sagen und ergänzen "ich bin als Frau geboren; meine Geschlechtsidentität ist aber männlich; ich bin ein Mann mit weiblicher und transsexueller Vergangenheit".
Diese Beispiele lassen sich nahezu unendlich fortsetzen — und soweit ich weiß, hat kein Verein und keine Gruppierung sich den Begriff "transsexuell" patentieren lassen.
Insofern sind für mich die Zwangsdeutungen anderer geschlechtlicher Vielfalten abzulehnen. Die werden auch durch die andauernden Wiederholungen nicht besser — ganz im Gegenteil: sie verhindern Verbesserungen für viele transsexuelle Menschen und widersprechen dem Ziel, das sich manche Gruppen auf die Fahnen geschrieben haben: "Menschenrecht".
Gruß
Anne-Mette
*Anders als bei Polydaktylie (nur ein Beispiel) sind sich viele Menschen einig, dass es bei Transsexualität keine Fremd- Diagnose gibt
Das ist ja dann schon die nächste Stufe der Begriffsunklarheiten.
Ab wann ist ein Mensch im Sinne der Selbstwahrnehmung transsexuell?
Re: Die rechtliche Situation von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland und Europa“
Verfasst: Do 15. Okt 2015, 14:51
von Anne-Mette
Moin,
das hast Du schon selbst beantwortet:
Selbstwahrnehmung
Gruß
Anne-Mette
Re: Die rechtliche Situation von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland und Europa“
Verfasst: Do 15. Okt 2015, 15:15
von eilinfox
Und dann folgen die weiteren Schritte wie Anpassung des sozialen Geschlechts, die Namens- und Personenstandsänderung und soweit wie gesundheitlich möglich die medizinischen geschlechtsangleichenden Massnahmen um einer lebensbedrohenden Depression aus dem Wege zu gehen?
Re: Die rechtliche Situation von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland und Europa“
Verfasst: Do 15. Okt 2015, 15:43
von Anne-Mette
Moin,
Meiner Meinung nach sind die "einfachen Verwaltungsakte zur Änderung des Namens und des Personenstandes" zu trennen von medizinischen und psychologischen Leistungen und Maßnahmen. Das hätte schonmal den Vorteil, dass psychologische Fachkräfte frei werden für die Menschen, die sie tatsächlich brauchen und anfordern, z.B. wenn geschlechtsangleichende operative Maßnahmen notwendig sind oder angestrebt werden.
Gruß
Anne-Mette
Re: Die rechtliche Situation von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland und Europa“
Verfasst: Do 15. Okt 2015, 16:07
von eilinfox
Meiner Meinung nach ist eine psychologische Betreuung eigentlich für jeden transsexuellen Menschen notwendig und anzuraten.
Transsexualität ist nach meiner Erfahrung ein ständiger Kampf mit sich selber, einem fehlendem Gefühl sich selber lieben zu können.
Das Selbstwertgefühl ist so gut wie nicht vorhanden.
Es erscheint alles aussichtslos.
Ohne psychische Betreuung ist es da kaum möglich den Weg der Transition zu gehen, die ja oftmals viele Widrigkeiten und Rückschläge bedeutet.
Ich denke mit Schrecken an diese schlimmen Zeiten zurück.
Re: Die rechtliche Situation von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland und Europa“
Verfasst: Do 15. Okt 2015, 16:42
von JuliaS (†)
Es ist schon interessant wie sich Diskussionen von der Anfangsthematik lösen und verselbständigen
Ich denke das es einen Unterschied macht ob man zu einer psychologischen Behandlung genötigt wird oder diese freiwillig in Anspruch nimmt. Inhaltlich stimme ich dir, Eilinfox, durchaus zu. Allerdings ist es für eine solche Behandlung nicht unerheblich ob in ihr aus Erwägungen zukünftiger "Beurteilungen" oder "Bescheinigungen" nicht alles unvoreingenommen zur Sprache kommt.
Ich finde es bezogen auf mich sehr interessant das mir von Staatswegen die Fähigkeit abgesprochen wird mir ein Urteil über meine Geschlechtszugehörigkeit zu bilden, ich auf der anderen Seite beruflich über außerodentliche Vollmachten verfüge und auch Sondergenehmigungen besitze.
Gruß
Julia
Re: Die rechtliche Situation von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland und Europa“
Verfasst: Do 15. Okt 2015, 17:00
von Anne-Mette
Moin,
@eilin und alle
Es geht um die rechtliche Situation von trans- und intersexuellen Menschen — und die ist in der Tat mehr als unbefriedigend, wenn ich mich für einen einfachen Verwaltungsakt mehrere Monate zwangsweise in psychologische Behandlung begeben muss. Ich denke, das ist einer der größten "Diskriminierungsposten".
Was anzuraten und notwendig ist, das möchte ich gern selbst entscheiden.
Damit wir uns nicht missverstehen: es geht mir erst einmal nur um die Personenstandsänderung und den Eintrag eines anderen Namens (über Form und Umfang der Einträge müsste sich allerdings auch noch verständigt werden).
Die intersexuellen Menschen sind im Themenverlauf zu kurz gekommen; denn auch da gibt es rechtliche Situationen, die nicht hinnehmbar sind.
Außerdem sind die Bemühungen, intersexuellen Menschen gerechter zu werden, seit der geringfügigen Änderung des Personenstandsrechtes
für Neugeborene (
http://www.crossdresser-forum.de/phpBB3 ... lle+kinder) gleich wieder ins Stocken geraten. Immer noch wird eine Verstümmelung intersexueller Menschen nicht ebenso unter Strafe gestellt wie die Verstümmelung aus "religiösen oder kulturellen Gründen".
Weiterhin ist die Frage offen geblieben, wie mit den intersexuellen Menschen umgegangen wird, die vor dem 1.11.2013 geboren wurden, ganz zu schweigen von einer "Wiedergutmachung" (falls es die überhaupt geben kann) für erlittene Zwangsoperationen und anderes Unrecht.
Auch ist für intersexuelle Menschen sicherlich von großer Bedeutung, dass sie selbst zu einem von ihnen gewählten Zeitpunkt über Namen und Geschlechtszugehörigkeit bestimmen können.
Gruß
Anne-Mette
Re: Die rechtliche Situation von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland und Europa“
Verfasst: Do 15. Okt 2015, 17:07
von eilinfox
Wie du das so beschreibst, wird mir klar, dass ich mich mit dem Thema Intersexualität einfach zu wenig auskenne.
Ich bin in meinem Thema drin.
Das beschäftigt mich ausreichend gut.
Das macht es vermutlich auch so schwierig gemeinsame Interessenvertretungen zu bilden.