Re: Geschlechter im Deutschen Recht
Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 21:18
Nabend zusammen,
tja...die Sache mit dem "ins gleiche Horn tuten" ..........scheint schwierig zu sein.
Für mich persönlich funktioniert das aber ganz sicher nicht mit versuchten "[/Diskussion]-Anordnungen". Auch oder grade dann nicht, wenn sie imit dem Tonfall der "Stimme der Wissenden" daherkommen; Solches habe ich schon zu oft gehört. Ich nehme jedenfalls für mich in Anspruch das ich "in der Realität" lebe und argumentiere.
Damit hier aber kein Zweifel aufkommt: Ich bin uneingeschränkt dafür, dass Operationen solange unterbleiben, bis alle Aspekte bedacht und abgewogen sind. Das kann u.U. dauern, bis ein intersexueller Mensch selbst darüber entscheidet. Vielleicht sind aber auch Grenzfälle denkbar, bei denen mit "geringfügigen" Eingriffen etwas Positives erreicht wird; das kann ich nicht wirklich beurteilen.
Was ich nach wie vor nicht nachvollziehen kann, wozu m.E. auch noch keine zwingenden Argumente gegeben wurden, ist die Vehemenz mit der die "Zuordnungspflicht", oder auch die "Zuordnungsmöglichkeit" von einigen verteidigt wird. Auch und grade im Hinblick auf den Umgang mit intersexuellen Kindern wäre es letztlich doch das Beste, wenn Eltern und Ärzte von der Notwendigkeit einer Zuordnung befreit wären; und zwar gänzlich.
Ich bin der festen Überzeugung, dass es ein sehr starkes Signal wäre, wenn die Geschlechtszuordnung aufgegeben würde. Ich bin nicht so naiv zu glauben, dass das kurzfristig auf alle Bürger des Landes durchschlägt. Aber wer für eine Zuordnung ist, nimmt m.E. in Kauf, dass die Menschen, auch die Eltern und Ärzte, auf längere Sicht und intensiver weiter dafür sorgen möchten, dass jedes / ihr Kind der "Zuordnungs-Norm" entspricht.
Für ein indifferentes Verbot von Operationen an "Nicht-Erwachsenen" bin ich dann, wenn es ernstzunehmenden Stimmen gibt, die nachvollziehbar erklären, dass der oben genannte Fall von "geringfügigen Korrekturen" gar nicht existiert.
Marielle
tja...die Sache mit dem "ins gleiche Horn tuten" ..........scheint schwierig zu sein.
Für mich persönlich funktioniert das aber ganz sicher nicht mit versuchten "[/Diskussion]-Anordnungen". Auch oder grade dann nicht, wenn sie imit dem Tonfall der "Stimme der Wissenden" daherkommen; Solches habe ich schon zu oft gehört. Ich nehme jedenfalls für mich in Anspruch das ich "in der Realität" lebe und argumentiere.
Damit hier aber kein Zweifel aufkommt: Ich bin uneingeschränkt dafür, dass Operationen solange unterbleiben, bis alle Aspekte bedacht und abgewogen sind. Das kann u.U. dauern, bis ein intersexueller Mensch selbst darüber entscheidet. Vielleicht sind aber auch Grenzfälle denkbar, bei denen mit "geringfügigen" Eingriffen etwas Positives erreicht wird; das kann ich nicht wirklich beurteilen.
Was ich nach wie vor nicht nachvollziehen kann, wozu m.E. auch noch keine zwingenden Argumente gegeben wurden, ist die Vehemenz mit der die "Zuordnungspflicht", oder auch die "Zuordnungsmöglichkeit" von einigen verteidigt wird. Auch und grade im Hinblick auf den Umgang mit intersexuellen Kindern wäre es letztlich doch das Beste, wenn Eltern und Ärzte von der Notwendigkeit einer Zuordnung befreit wären; und zwar gänzlich.
Ich bin der festen Überzeugung, dass es ein sehr starkes Signal wäre, wenn die Geschlechtszuordnung aufgegeben würde. Ich bin nicht so naiv zu glauben, dass das kurzfristig auf alle Bürger des Landes durchschlägt. Aber wer für eine Zuordnung ist, nimmt m.E. in Kauf, dass die Menschen, auch die Eltern und Ärzte, auf längere Sicht und intensiver weiter dafür sorgen möchten, dass jedes / ihr Kind der "Zuordnungs-Norm" entspricht.
Für ein indifferentes Verbot von Operationen an "Nicht-Erwachsenen" bin ich dann, wenn es ernstzunehmenden Stimmen gibt, die nachvollziehbar erklären, dass der oben genannte Fall von "geringfügigen Korrekturen" gar nicht existiert.
Marielle