Re: Outing+verbundene Ängste
Verfasst: Fr 30. Aug 2019, 18:18
Hmm spannend..Mina_35 hat geschrieben: Fr 30. Aug 2019, 16:59 Tatsächlich sind Überweisungen nicht mehr nötig, ich hatte beim Erstbesuch auch keine Überweisung mit, weil es am 1.4. war und da konnte ich morgens nicht mehr die Überweisung holen. Die ist auch nur noch dazu da, damit der behandelnde Hausarzt auf die Daten von der Behandlung des anderen Arztes in der digitalen Akte zugreifen kann. Das was man da auf dem Zettel noch zusätzlich ankreuzt und unterschreibt, ist dafür da, wer den Brief noch bekommt, den du auch nach Hause bekommst, hier ist es wichtig, auch nochmal den Hausarzt anzugeben, damit der einfach auch immer auf dem selben Stand ist, wie du. Das ist u.A. wichtig, weil in dem Brief auch solche Dinge stehen, wie wieviel z.b. Androcur und Gynokadin pro Tag genommen werden soll und andere Dinge, die möglicherweise nicht unbedingt in der Patientenakte drin stehen.
So bekommst du auch problemlos die Rezepte später beim Hausarzt, anstatt dann wieder in der Endokrinologie anzurufen.
ich sollte immer eine mitbringen, aber vielleicht grade aus dem Grund den Mina schreibt-
damit der Zugriff gewährleistet wird-da bin ich jetzt neugierig geworden.
Aber vielleicht haben noch nicht alle ein System was das kann und daher wird die Überweisung
verlangt, dann wäre das quasi in der technischen Transitionszeit..
Ah...schau das hab ich aus dem vitabook
Eine Überweisung zur Mitbehandlung wird ausgestellt, wenn der behandelnde Arzt ergänzende therapeutische oder diagnostische Maßnahmen für nötig hält, die er selbst nicht erbringen kann. Eine Weiterbehandlung wird dagegen empfohlen, wenn aufgrund der Lebenssituation des Patienten ein Arztwechsel nötig ist.
Seit die Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 abgeschafft wurde, konsultieren viele Patienten Fachärzte, ohne sich zuvor einen Überweisungsschein bei ihrem Hausarzt ausstellen zu lassen. Überweisungen sind aber mit dem Wegfallen der Praxisgebühr nicht überflüssig geworden. Der Hausarzt als behandelnder Arzt, der mit der Krankengeschichte seines Patienten im besten Fall seit vielen Jahren vertraut ist, soll die Behandlung durch Fachärzte koordinieren. Zum Beispiel sorgt er dafür, dass es bei der Verschreibung verschiedener Medikamente nicht zu Wechselwirkungen kommt, trägt aber auch dafür die Verantwortung, dass keine überflüssigen diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen durchgeführt werden. Mithilfe von Überweisungsscheinen kommuniziert der Hausarzt mit anderen behandelnden Ärzten, die wiederum verpflichtet sind, ihm Befunde und andere Informationen über den Patienten zukommen zu lassen. Das Ausstellungen von Überweisungen ist durch den so genannten Bundesmantelvertrag der Ärzte geregelt. Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch eine optimale Patientenversorgung und die Vermeidung der Entstehung überflüssiger Kosten durch ärztliche Fehler oder schlecht koordinierte Therapiepläne. Der Überweisungsscheint dient dem Patienten ähnlich wie seine Gesundheitskarte als Nachweis seiner Berechtigung, ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Üblicherweise ist in einer Überweisung lediglich die Facharztbezeichnung ("Kardiologe", "Radiologe") vermerkt, nicht aber der Name eines konkreten Arztes, um dem Patienten die freie Arztwahl zu ermöglichen.
Mein Hausarzt würde nie und niemals ein Rezept für Hormone ausstellen, das hab ich gefragt
als ich schon in Behandlung war-seine Aussage war, kann könnte auch unsere Putzfrau die
Rezepte ausstellen...
aber eben, wie ich schon wieder sehe, nichts ersetzt die Tatsache das frau nachfragen muss
wie es die einzelnen Praxen handhaben-erst dann ist die Sache in trockenen Tüchern.
Alles Liebe Marie