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Re: Neuer Arbeitsvertrag wegen meiner Personenstandsänderung

Verfasst: So 25. Jan 2026, 21:01
von Diana.65
Vesta hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 19:20 Wenn du deinen Arbeitsvertrag nicht ändern lässt, sondern auf den alten Namen weiterlaufen lässt, ist er weiterhin gültig, denn du bleibst dieselbe Person.
Das stimmt so nicht. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet bei wesentlichen Änderungen diese dem Arbeitgeber zu melden, da dieser die dann auch im Verkehr mit Krankenkasse und Rentenversicherung anpassen muss. Und außerdem ist dann der alte Vertrag ungültig, da ja die Angaben zur Person nicht mehr stimmen. Deswegen muss mindestens eine Änderung des bestehenden Vertrages auf den neuen Namen durchgeführt werden.

Nachdenklich,
Diana.

Re: Neuer Arbeitsvertrag wegen meiner Personenstandsänderung

Verfasst: So 25. Jan 2026, 21:19
von Vesta
Diana.65 hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 21:01 Der Arbeitnehmer ist verpflichtet bei wesentlichen Änderungen diese dem Arbeitgeber zu melden.
Genau das hat Violetta ja gemacht. Daher ist sie ihren Verpflichtungen nachgekommen.

Aber ungültig wird der Vertrag gerade nicht. Selbstverständlich bleibt er weiterhin gültig, wie auch alle anderen Verträge, die Violetta in ihrem Leben abgeschlossen hat. (Stell dir vor, die Verträge würden ungültig, das hieße ja auch, dass man einen mit der Bank abgeschlossenen Vertrag zur Kreditrückzahlung nach der Namensänderung nicht mehr zu befolgen hätte - nein, nein, alle Verträge bleiben bestehen.)

(Um das noch mal zu sagen: Die Option, den Vertrag nicht zu ändern, ist Plan B. Plan A ist die Änderung des Namens ohne Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.)

Re: Neuer Arbeitsvertrag wegen meiner Personenstandsänderung

Verfasst: So 25. Jan 2026, 22:09
von Diana.65
Vesta hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 21:19
Aber ungültig wird der Vertrag gerade nicht. Selbstverständlich bleibt er weiterhin gültig, wie auch alle anderen Verträge, die Violetta in ihrem Leben abgeschlossen hat. (Stell dir vor, die Verträge würden ungültig, das hieße ja auch, dass man einen mit der Bank abgeschlossenen Vertrag zur Kreditrückzahlung nach der Namensänderung nicht mehr zu befolgen hätte - nein, nein, alle Verträge bleiben bestehen.)
Rein vom logischen her gesehen werden alle Verträge ungültig, da ja die Person, die die Verträge unterschrieben hat, nicht mehr existiert. Da ja aber in jedem Vertrag auch eine Klausel über die Mitteilungspflicht zu Änderungen zur Person steht und du ja als die Person nach der Namensänderung rechtlich in Nachfolge trittst, kommst du so aus den Verträgen nicht raus.

P.S. Die rechtlichen Grundlagen dazu, dass man ja keine Nachteile aus der Namensänderung haben darf, wurden ja schon genannt.

Re: Neuer Arbeitsvertrag wegen meiner Personenstandsänderung

Verfasst: So 25. Jan 2026, 22:53
von Val44721
Diana.65 hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 22:09 Rein vom logischen her gesehen werden alle Verträge ungültig, da ja die Person, die die Verträge unterschrieben hat, nicht mehr existiert. Da ja aber in jedem Vertrag auch eine Klausel über die Mitteilungspflicht zu Änderungen zur Person steht und du ja als die Person nach der Namensänderung rechtlich in Nachfolge trittst, kommst du so aus den Verträgen nicht raus.
Nein, das ist einfach falsch. Die Person hört nicht auf zu existieren oder sowas, und man tritt auch keine rechtliche Nachfolge an. Du denkst vielleicht an Staaten. Man ändert aber einfach nur den Namen von sich. So wie bei jeder Hochzeit auch.

Und man kann Verträge mit jedem beliebigen Namen unterzeichnen, solang man nicht dies in der Absicht tut damit zu betrügen. Ausnahmen bestätigen die Regel (Polizei, Bank).

Re: Neuer Arbeitsvertrag wegen meiner Personenstandsänderung

Verfasst: So 25. Jan 2026, 23:52
von Flora
Natürlich liegt der Verdacht sehr nahe, dass der Arbeitgeber bewusst so gehandelt hat.

Theoretisch denkbar wärs aber auch, dass das Sekretariat einfach ohne nachzudenken nach Schema F den aktuellen Muster-/Standardarbeitsvertrag deines Arbeitsgebers hergenommen und deine Daten reingebastelt hat und gar nicht auf die Idee gekommen ist, dass dein Vertrag vielleicht anders aussieht.

Mit etwas Glück (und hoffentlich mit dem Wissen gestärkt, im Recht zu sein) reicht ja schon der Hinweis, dass man dir anstelle des Vertrags mit Namensänderung "aus Versehen" einen komplett neuen Vertrag geschickt hat, und dass davon im Vorfeld ja nun wirklich keine Rede war.

Re: Neuer Arbeitsvertrag wegen meiner Personenstandsänderung

Verfasst: Mo 26. Jan 2026, 05:53
von Maya
Flora hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 23:52 Mit etwas Glück (und hoffentlich mit dem Wissen gestärkt, im Recht zu sein) reicht ja schon der Hinweis, dass man dir anstelle des Vertrags mit Namensänderung "aus Versehen" einen komplett neuen Vertrag geschickt hat, und dass davon im Vorfeld ja nun wirklich keine Rede war.
Und um des lieben Friedens Willen, würde ich dringend empfehlen, genau so! vorzugehen.
Meinem Arbeitgeber gleich Paragrafen um die Ohren hauen, fördert ganz sicher nicht den Betriebsfrieden.
Freundlich auf den versehentlichen falschen Arbeitsvertrag hinweisen und mal schauen, was als Antwort kommt.
Rechtlich kann man immer noch vorgehen. Das wird aber sicher nicht sonderlich hilfreich für die künftige Zusammenarbeit sein.
Zumal ich mich zu erinnern glaube, dass es sich bei deiner Firma eh um einen kleineren Betrieb handelt.
Wenn Du da gleich mit dem Dampfhammer ran gehst, wirst Du dort sicher nicht mehr froh, Violetta.

Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg. So der so, ist das Recht auf Deiner Seite.

LG, Maya

Re: Neuer Arbeitsvertrag wegen meiner Personenstandsänderung

Verfasst: Mi 22. Apr 2026, 09:36
von Violetta-TransFlower
Flora hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 23:52 reicht ja schon der Hinweis, dass man dir anstelle des Vertrags mit Namensänderung "aus Versehen" einen komplett neuen Vertrag geschickt hat, und dass davon im Vorfeld ja nun wirklich keine Rede war.
So, kurze Info zum aktuellen Stand auch mal hier, hat ja lange genug gedauert.

Vor kurzer Zeit kam mein Chef dann auf mich zu und wollte wissen, ob ich den Vertrag schon unterschrieben hätte.
Da sagte ich ihm einige Dinge direkt, auf die er nicht vorbereitet war und die er offenbar auch nicht so gerne hört.
Aus seiner Perspektive war es so ähnlich, wie es Flora hier schildert. Er meinte, es sei das selbe, wie mein alter Vertrag.
Zum Hinweis: mein gültiger Vertrag hat zwei Seiten, der neue hatte neun und gereichte mir fast nur zum Nachteil.

Nach einer kürzeren Diskussion "verstand" er schließlich mein Anliegen, daß ich nur den Namen und Geschlechtseintrag geändert haben möchte.
Es wurde eine neue einseitige Ausfertigung (Nachtrag/Änderung) erstellt, wo nur die beiden Dinge fixiert sind und wir haben es beide unterschrieben, fertig.

Ich hatte mir im Vorfeld schon einige Informationen besorgt und war nicht unvorbereitet.
Deswegen konnte ich auch einige Argumente bringen, die er dann "überrascht" zur Kenntnis nahm.
Ich denke ja, er wollte mir auf diesem Wege etwas Neues unterjubeln. :((a

bereitet sich meistens gut vor
Eure Violetta 💜 🌺

Re: Neuer Arbeitsvertrag wegen meiner Personenstandsänderung

Verfasst: Mi 22. Apr 2026, 09:59
von Lana
Danke für den Nachtrag, liebe Violetta!
Violetta-TransFlower hat geschrieben: Mi 22. Apr 2026, 09:36 Es wurde eine neue einseitige Ausfertigung (Nachtrag/Änderung) erstellt, wo nur die beiden Dinge fixiert sind und wir haben es beide unterschrieben, fertig.
Schön, dass es am Ende so einfach war. Sollte eigentlich selbstverständlich sein.

Und nicht schön, dass man es zunächst auf die "krumme Tour" versucht hat.

LGL

Re: Neuer Arbeitsvertrag wegen meiner Personenstandsänderung

Verfasst: Mi 22. Apr 2026, 11:01
von Claudia-67
Hallo zusammen,

Wenn die Vä/Pä erfolgt ist, muss der Vertrag ohne jegliche Änderung mit neuem Namen neu ausgestellt werden. Die Personalakte ist auch umzuschreiben. Mein Vermieter musste das auch lernen mit rechtsanwaltlicher Hilfe...

Auch Zeugnisse, Zertifikate, usw sind umzuschreiben.

Liebe Grüße
Claudia

Re: Neuer Arbeitsvertrag wegen meiner Personenstandsänderung

Verfasst: Mi 22. Apr 2026, 14:44
von Diana.65
Violetta-TransFlower hat geschrieben: Mi 22. Apr 2026, 09:36 Nach einer kürzeren Diskussion "verstand" er schließlich mein Anliegen, daß ich nur den Namen und Geschlechtseintrag geändert haben möchte.
Es wurde eine neue einseitige Ausfertigung (Nachtrag/Änderung) erstellt, wo nur die beiden Dinge fixiert sind und wir haben es beide unterschrieben, fertig.
Hallo Violetta.

Da ist es ja nun doch noch zum gewünschten Ergebnis gekommen. Glückwunsch.
Claudia-67 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2026, 11:01 Auch Zeugnisse, Zertifikate, usw sind umzuschreiben.
Wenn man das unbedingt möchte und braucht, dann ja. Dann sind diejenigen ausstellenden dazu verpflichtet.
Ich hab bei mir nur das Nötigste umschreiben lassen. Ein Abgangszeugnis der Schule und der Lehre zum Beispiel, werde ich wahrscheinlich nicht wieder benötigen. Warum sollte ich mir dann den Stress antun und auch teilweise die Kosten?
Problematisch wird's dann vor allem, wenn es die ausstellenden Institutionen und Firmen gar nicht mehr gibt.

Liebe Grüße, Diana.

Re: Neuer Arbeitsvertrag wegen meiner Personenstandsänderung

Verfasst: Mi 22. Apr 2026, 15:10
von Claudia-67
Hallo,
Diana.65 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2026, 14:44 Wenn man das unbedingt möchte und braucht, dann ja. Dann sind diejenigen ausstellenden dazu verpflichtet.
Ich hab bei mir nur das Nötigste umschreiben lassen. Ein Abgangszeugnis der Schule und der Lehre zum Beispiel, werde ich wahrscheinlich nicht wieder benötigen. Warum sollte ich mir dann den Stress antun und auch teilweise die Kosten?
Problematisch wird's dann vor allem, wenn es die ausstellenden Institutionen und Firmen gar nicht mehr gibt.
bei Diana sehe ich das auch eher unkritisch, weil wenn Dein Arbeitgeber aufgelöst wird, wird es spannend :lol:

Ich musste aber beispielsweise meine Berufsausbildung und höchste Schulbildung nachweisen für die Tf-Ausbildung. Dass man das Grundschulzeugnis umschreiben lässt, halte ich auch eher für Unfug. Eisenbahnrechtliche Nachweise oder beruflich wichtige Zertifikate sind so eine Sache. Ich sehe das beispielsweise bei den Kolleginnen, die im früheren Leben ihre Lokführerausbildung absolviert haben und nun als Frau leben. Um die sogenannte Zusatzbescheinigung bei einem Eisenbahnverkehrsunternehmen ausgestellt zu bekommen, müssen alle Prüfungsbescheinigungen für Signalsysteme, Betriebsverfahren, Berechtigungen, usw. vorhanden sein. Ist nicht nur das Zwangsouting, wenn die nicht umgeschrieben sind. Auch die Aufsichtsbehörde könnte dann ggf. Probleme machen. Also besser umschreiben lassen. Ich bin froh, dass ich das erst alles nach der Vä/Pä absolviert habe und auch der Tf-Führerschein gleich auf Claudia lief. In manchen Berufen ist das alles komplexer...

Im Endeffekt war das alles machbar, bis auf ein transfeindlicher A...loch-Arbeitgeber. Die IHK, die BG (Seminare Bahnbereich) und die meisten Schulen waren kein Problem. Das Berufskolleg wollte erst Geld, aber nachdem der Drache Feuer speien musste, ging auch das kostenlos. Die eine sehr nette Chefin hat mir das Arbeitszeugnis problemlos umgeschrieben und mir gleich wieder einen guten Job angeboten...
Kritisch ist tatsächlich wenn es die Firma nicht mehr gibt und keinen Rechtsnachfolger.

Liebe Grüße
Claudia

Re: Neuer Arbeitsvertrag wegen meiner Personenstandsänderung

Verfasst: Mi 22. Apr 2026, 15:23
von Diana.65
Claudia-67 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2026, 15:10 Kritisch ist tatsächlich wenn es die Firma nicht mehr gibt und keinen Rechtsnachfolger.
Das ist ja ein größeres Problem, gerade auch hier in den neuen Bundesländern.
Ich hatte von Fällen gehört, gerade bei Schul- und Lehrzeugnissen, wo das dann in puren Stress und Rennerei ausgeartet ist. Bei einer Bekannten hat dann, glaube ich, das Kreisschulamt, nach Vorlage der originalen Zeugnisse, die neuen ausgestellt.
Bei mir gibt's, neben der Schule, auch den Lehrbetrieb nicht mehr. War damals eine Reichsbahnschule. Da wäre schon die Suche nach dem Rechtsnachfolger schwer.
Eine Freundin von mir hat wegen einer neuen Ausbildung die Zeugnisse gebraucht und war wochenlang deswegen unterwegs oder am telefonieren.

Re: Neuer Arbeitsvertrag wegen meiner Personenstandsänderung

Verfasst: Mi 22. Apr 2026, 16:10
von Claudia-67
Hallo Diana,
Diana.65 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2026, 15:23
Claudia-67 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2026, 15:10 Kritisch ist tatsächlich wenn es die Firma nicht mehr gibt und keinen Rechtsnachfolger.
Das ist ja ein größeres Problem, gerade auch hier in den neuen Bundesländern.
Ich hatte von Fällen gehört, gerade bei Schul- und Lehrzeugnissen, wo das dann in puren Stress und Rennerei ausgeartet ist. Bei einer Bekannten hat dann, glaube ich, das Kreisschulamt, nach Vorlage der originalen Zeugnisse, die neuen ausgestellt.
Bei mir gibt's, neben der Schule, auch den Lehrbetrieb nicht mehr. War damals eine Reichsbahnschule. Da wäre schon die Suche nach dem Rechtsnachfolger schwer.
Eine Freundin von mir hat wegen einer neuen Ausbildung die Zeugnisse gebraucht und war wochenlang deswegen unterwegs oder am telefonieren.
ist in den gebrauchten Bundesländern nicht besser...
Meine Berufsausbildung war als Zivilist bei der Bundeswehr. Der Standort ist seit zwei Jahrzehnten aufgelöst. Aber das Bw-Dienstleistungszentrum, früher StOV wäre der Rechtsnachfolger. Bei Deiner Reichsbahnschule ist das komplexer. Grundsätzlich sollte Dein aktueller Arbeitgeber aber der Rechtsnachfolger eines Reichsbahnstandortes sein. Für die Rbd Magdeburg hätte ich noch Blankobriefbögen und eine Schreibmaschine gibt es ebenfalls bei mir :evil:
Wobei zum Thema Auflösung von Bahnstandorten und wo die Archive hingekommen sind, ist das durchaus spannend. Das geht vom Museum Nürnberg über lokale Archive bis hin zu Landesarchiven oder Schredder. Bei Firmen ist es oft noch schwieriger. Glücklicherweise ist das bei mir nicht der Fall, bzw. inzwischen sind die Zeugnisse uninteressant.
Bei der VBG, wo ich Seminare bezüglich Sicherheitsbeauftragten (war ich 16 Jahre lang) im Bahnbereich gemacht habe, war die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner in der nicht ganz kleinen Organisation schwierig. Dann klappte das aber sehr gut. Dieser Nachweis war mir schon wichtig als Eisenbahnerin.

Bei normalen Schulen ist es tatsächlich das Schulamt, wo man die Zeugnisse von aufgelösten Schulen umschreiben lassen kann. IHK und Handwerkskammern sind für die Nachweise der Berufsausbildung zuständig. Meine Facharbeiterbriefe wurden anstandslos umgeschrieben. In Münster kennt man das schon :) Die haben im Archiv dafür noch einen uralten PC, weil man die Datenbank nicht auf neue Systeme übertragen bekommt...
Die Facharbeiterbriefe waren dann allerdings auf dem neuen Briefpapier.

Liebe Grüße
Claudia