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Re: WDR | Nach der Gewalttat beim CSD in Münster: Angeklagter vor Gericht
Verfasst: Di 28. Mär 2023, 20:30
von conny
Jasmine hat geschrieben: Di 28. Mär 2023, 19:06
Blossom hat geschrieben: Di 28. Mär 2023, 17:28
wenn ein Urteil wegen Totschlags als zu niedrig empfunden wird ... doch wie immer spielen vor Gericht sehr viele Faktoren eine Rolle bei einer Urteilsfindung,
Es ist für viele Menschen einfach über Strafen zu diskutieren, wenn man nicht selbst oder Verwandte Opfer einer Straftat geworden sind. Insbesondere wenn man die Folgen von schwerwiegenden Straftaten miterleben muß.
Betroffene haben verständlicher Weise Rachegelüste, die in einem juristischen Verfahren keine Rolle spielen dürfen.
Re: WDR | Nach der Gewalttat beim CSD in Münster: Angeklagter vor Gericht
Verfasst: Di 28. Mär 2023, 23:17
von Jasmine
conny hat geschrieben: Di 28. Mär 2023, 20:30
........Betroffene haben verständlicher Weise Rachegelüste, die in einem juristischen Verfahren keine Rolle spielen dürfen.
Es geht doch nicht um Rache, sondern um angemessene Strafe. Welche Strafe ist angemessen für Totschlag oder Mord? Ich werde es nicht verstehen wie die Justiz jemanden behandelt der ein Menschenleben ausgelöscht hat. Selbst die Strafen bei gefährlicher Körperverletzung, Vergewaltigung sind meiner Meinung nach viel zu niedrig. Klar wenn man mit Gewalt nicht in Berührung kommt lässt sich leichter darüber reden. Aber meiner Meinung nach müssen Strafen abschrecken und deutlich machen das Fehlverhalten vorliegt. Und wenn ich lese, das ein Täter bereits wegen Gewalttaten in Erscheinung trat, dann heißt das doch das dieser Täter die Regeln in Deutschland mißachtet. Somit hohe Strafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das hat nichts mit Rachegelüsten zu tun, sondern als Zeichen das Straftaten gegen das Leben in einer modernen Gesellschaft keinen Platz haben.
Liebe Grüße Jasmine
Re: WDR | Nach der Gewalttat beim CSD in Münster: Angeklagter vor Gericht
Verfasst: Mi 29. Mär 2023, 12:08
von conny
Du sprachst von der Perspektive der Betroffenen und darauf habe ich geantwortet. Zu der Urteilsfindung und dem Strafmass im Einzelfall hatte Dir Blossom schon etwas geschrieben.
Re: WDR | Nach der Gewalttat beim CSD in Münster: Angeklagter vor Gericht
Verfasst: Mi 29. Mär 2023, 14:20
von Martina-NB
Euch ist aber schon aufgefallen, dass hier nach Jugendstrafrecht verhandelt wurde.
Und dabei ist die Höchststrafe (für vorsätzlichen Mord) 10 Jahre Haft. Insofern sind die 5 Jahre im Rahmen der Gesetze völlig normal.
Warum hier Jugendstrafrecht und ob sinnvoll oder nicht, ist eine ganz andere Frage.
Aber Vergleiche zu Wirtschaftsdelikten verbieten sich hier aus genau diesem Grund. (Jugend vs. Erwachsenen-Strafrecht)
Re: WDR | Nach der Gewalttat beim CSD in Münster: Angeklagter vor Gericht
Verfasst: Mi 29. Mär 2023, 14:29
von Jasmine
Martina-NB hat geschrieben: Mi 29. Mär 2023, 14:20
Euch ist aber schon aufgefallen, dass hier nach Jugendstrafrecht verhandelt wurde..............
Ja genau damit habe ich ein Problem, wenn er bereits 25 Jahre alt ist und ein ausgebildeter Boxer der bereits durch Gewaltdelikte aufgefallen ist.
Laut
https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstr ... utschland)
Zitat: Aus -§ 1 Abs. 2 JGG ergibt sich die weitere Besonderheit, dass Jugendstrafrecht auch auf Erwachsene anzuwenden ist wenn zwischen Tatbegehung und Strafverfahren ein entsprechend langer Zeitraum liegt. So kann z. B. der Fall eintreten, dass ein 60-jähriger wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von bis zu 10 Jahren verurteilt wird. (siehe hierzu: Verjährung) Für den Strafvollzug finden hier aber gem. -§ 89b JGG die Regelungen für Erwachsene Anwendung.
Liebe Grüße Jasmine
Re: WDR | Nach der Gewalttat beim CSD in Münster: Angeklagter vor Gericht
Verfasst: Mi 29. Mär 2023, 18:42
von conny
Jasmine hat geschrieben: Mi 29. Mär 2023, 14:29
Martina-NB hat geschrieben: Mi 29. Mär 2023, 14:20
Euch ist aber schon aufgefallen, dass hier nach Jugendstrafrecht verhandelt wurde..............
Ja genau damit habe ich ein Problem, wenn er bereits 25 Jahre alt ist ....
Der Täter ist lt. Des im ersten Beitrag verlinkten Zeitungsartikels 20 Jahre alt....
Re: WDR | Nach der Gewalttat beim CSD in Münster: Angeklagter vor Gericht
Verfasst: Mi 29. Mär 2023, 23:07
von Jasmine
conny hat geschrieben: Mi 29. Mär 2023, 18:42
.......Der Täter ist lt. Des im ersten Beitrag verlinkten Zeitungsartikels 20 Jahre alt....
Aber das beweißt doch nur das ich nicht unfehlbar bin. Als Göttin der Akzeptanz und des Wohlwollens habe ich aber auch die Größe einen Fehler einzugestehen.
Spaß beiseite, mir ist da ein Fehler unterlaufen und ich bitte dies zu entschuldigen. Es ändert aber nichts daran das dieser Täter lange ins Gefängnis soll. Das Leben ist das kostbarste Gut das ein Mensch hat - dieses leichtfertig auszulöschen muß hart bestraft werden.
Liebe Grüße Jasmine
Re: WDR | Nach der Gewalttat beim CSD in Münster: Angeklagter vor Gericht
Verfasst: Do 30. Mär 2023, 10:27
von conny
Ich habe auf den Fehler hingewiesen, da die Altersangabe wesentlich für die Anwendung des Jugendstrafverfahrens ist. Und für die Findgung des Strafmaßes wurden sicher auch Gutachter zu Rate gezogen.
LG
Conny
Re: WDR | Nach der Gewalttat beim CSD in Münster: Angeklagter vor Gericht
Verfasst: Fr 8. Dez 2023, 20:00
von Anne-Mette
STERN
Gericht: Für Tod von Transmann in Münster Verantwortlicher darf abgeschoben werden
https://www.stern.de/news/gericht--fuer ... 70886.html
Re: WDR | Nach der Gewalttat beim CSD in Münster: Angeklagter vor Gericht
Verfasst: Sa 9. Dez 2023, 06:20
von Christiane
Dann wäre nur zu hoffen, dass dies schnell und konsequent umgesetzt wird.
Re: WDR | Nach der Gewalttat beim CSD in Münster: Angeklagter vor Gericht
Verfasst: So 10. Dez 2023, 19:28
von Cappuccina
... im Lokalfunk berichteten sie, das sie ihn erst nach Verbüßung der vollen Haftstrafe abschieben wollen,
da er in seiner Heimat kein Haft verbüßen müste und dort ein freie Mann wäre.
Re: WDR | Nach der Gewalttat beim CSD in Münster: Angeklagter vor Gericht
Verfasst: So 10. Dez 2023, 20:27
von Malvine
Cappuccina hat geschrieben: So 10. Dez 2023, 19:28
... im Lokalfunk berichteten sie, das sie ihn erst nach Verbüßung der vollen Haftstrafe abschieben wollen,
da er in seiner Heimat kein Haft verbüßen müste und dort ein freie Mann wäre.
Vielen Dank für die Info - dieses Puzzlestück hat mir noch gefehlt. Auch wenn es dem Opfer nicht mehr hilft, so ist es doch gut zu wissen, dass es für den Täter Konsequenzen gibt.