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Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern

Verfasst: Di 12. Mai 2020, 16:10
von ExuserIn-2022-03-18
rika hat geschrieben: Di 12. Mai 2020, 15:44 Ehrlich gesagt fehlt mir das Verständnis
Aber vielleicht bin ich zu viel Mann.
Hallo Ekkehard,

Ja, vermutlich ist das so, andernfalls hättest du ziemlich sicher Verständnis dafür.
Meinst du es ist toll als Frau mit einem Bartschatten rumlaufen zu müssen?
Und nicht jede hat die Zeit und vorallem die Lust jeden Tag in den Schminktopf zu fallen, bzw schminkt sich gar nicht jede Frau!
Ich schminke mir auch nur die Augen. Vor allem weil es mich im Alltag stört wenn ich mich zukleistern würde.
Von der psychischen Belastung mal ganz zu schweigen, die ich allein schon durch die Tatsache habe, dass da überhaupt Barthaare wachsen (egal ob nun sichtbar oder nicht)

Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern

Verfasst: Di 12. Mai 2020, 16:21
von rika
Nein liebe Alexandra,

mir geht es vor allem um die Umsetzung: müssen wir denn wirklich alles vor die Gerichte zerren und uns in unendlich lange Verfahren quälen?

jetzt wieder rika

Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern

Verfasst: Di 12. Mai 2020, 16:27
von rika
P.S.: ich bin seit Jahrzehnten privat versichert, durch meine Insolvenz vor 4 Jahren aber im sog. Notfalltarif. Letztes Jahr brach mir ein "Zacken aus der Krone" = am Zahnersatz im vorderen Bereich etwas ab. Es wurde repariert, aber die Kasse zahlte nicht, da der Rest ja noch funktioniert. So blieb ich auf ca. € 200 sitzen.

rika

Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern

Verfasst: Di 12. Mai 2020, 16:28
von ExuserIn-2022-03-18
Da sich die Situation anders vermutlich nicht ändern wird liebe Rika, muss es wohl leider gerichtlich durchgesetzt werden.
Wenn du eine bessere Lösung weißt, dann schreibe sie uns bitte

Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern

Verfasst: Di 12. Mai 2020, 18:38
von Lavendellöwin
rika hat geschrieben: Di 12. Mai 2020, 15:44 Aber vielleicht bin ich zu viel Mann.
Hi..

ich weiss nicht was du bist, aber das tut an der Stelle auch nicht wirklich was zur Sache..
du darfst dich auch gerne rasieren, wenn es dir Freude bereitet.

Und danke Alex! (ki) (ap)

Mir bereitet es aber keine Freude-es schränkt mich in meinem alltäglichen Leben als Frau ein.
Und zwar mindestens so viel wie der Penis zwischen den Beinen.
Wenn nicht sogar noch mehr..
es ist kein kosmetisches Thema den Bart loswerden zu wollen, sondern genau das gleiche
Thema, das mich Homone nehmen lässt die meinen Körper verändern, ich zur Logopädie
gehe und irgendwann zur GaOP...und genau diese Dinge zahlt die Kasse auch.
Ja sicher auch nur bei medizinischem Fachpersonal. Es gibt aber kaum solches Personal,
das eine Nadelepilation durchführt. Ich möchte, das die Kasse wenn sie es bei medizinischem
Fachpersonal übernimmt, auch bei anderen erfahrenen Personen übernimmt.

Denn genau, eine Frau hat in den meisten Fällen keinen Penis und auch keinen, lass mal raten,
genau Bart, auch keinen rasierten.
Da ich nachweislich sehr unter der Sitation leide, das mein erster Antrag zur Epi bei der
Kosmetikerin abgelehnt wurde und sich meine Gesundheit dadurch verschlechtert ziehe
ich eben Strafantrag in Betracht.

Lebst du ein weibliches Leben? Nein? Kannst dus nachfühlen wie bescheiden es mir damit
geht seit die Pubertät einsetzte? Ich konnte und durfte mein Leben zum grossen Teil so
verbringen wie ich wollte, aber nun möchte ich nur noch die Frau sein die ich bin und zwar
ohne Bart!

So schwer zu verstehen ist das nun wirklich nicht...

PS. ja es muss vor die Gerichte da die KVen und der Spitzenverband der GKV sich ja rausreden,
obwohl sie die Gebührenziffern ändern können. Und ja es braucht eine Grundsatzentscheidung
in dem Bereich, damit da mal ein Ende für alle Betroffenen, auch Cis-Frauen, in Sicht ist.
Sonst gibt es immer wieder differente Einzelklagen vor den Sozialgerichten mit Einzelfallentscheidung.
Das Ziel ist also eine Ent und nicht Belastung der Sozialgerichte. ...okay?

Alles Liebe Marie (flo)

Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern

Verfasst: Di 12. Mai 2020, 19:53
von Andrea aus Sachsen
.
Ich bin gerade ziemlich verwirrt, was unsere Rechtsprechung betrifft.
Da gab es ein Urteil (Marie hat es bereits verlinkt: http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... true&bs=10 ), welches Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für nichtärztliche Dienstleiser zu übernehmen, wenn keine Ärzte dafür greifbar sind. Jetzt hat ein anderes Gericht praktisch das Gegenteil entschieden. Morgen fällt ein Dritter vielleicht ein ganz anderes Urteil.
Darf sich nun jede(r) das für sich passende Urteil heraussuchen? Was aber, wenn das der Gegenseite nicht gefällt (dürfte sehr oft vorkommen)?

Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern

Verfasst: Di 12. Mai 2020, 20:30
von Kerstin
Einem Strafantrag wegen Körperverletzung Messe ich keine Erfolgsaussichten zu.

Ruhe an dieser Front wird es erst geben, wenn das Bundessozialgericht entschieden hat.
Ob euch diese Entscheidung gefallen wird bin ich nicht sicher.

Auch Stele ich mir die Frage ob es aus finanzieller Sicht Sinn macht.
Solche Prozesse kosten richtig Schotter. Für das Geld kann man sich auch die Nadelepilation leisten.
Und spart sich einen Haufen Streß und Ärger.

Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern

Verfasst: Fr 15. Mai 2020, 00:36
von heike65
Ich schildere mal meinen Fall.
Krankenkasse:DAK
Kostenvoranschlag der Laserepi durch Hautarzt im Frühjahr 2018 beantragt,kurz darauf genehmigt, allerdings als Nadelepi.
nach zahlreichem hin und her und einem fähigen Mitarbeiter: Der Kostenvoranschlag des Hautarztes liegt deutlich über unseren Vergütungssätzen, bringen sie mir noch 2 andere Kostenvoranschläge, egal ob Kosmetikerin oder Arzt. Gesagt, getan, alles eingereicht, 3 Tage später. gehen sie zum Kosmetikstudio xyz, und schicken sie uns die Quittungen, wird umgehend an sie erstattet. Zusatz: gilt für 15 Sitzungen, bei einem nicht ausreichendem Ergebnis bitte ein Attest eines Hautarztes an uns, dann dürfen sie weitere 10 Sitzungen , so sie denn sinnvoll sind, in Anspruch nehmen.
Nach 8 sitzungen war mein Bart bis auf wenige schwarze Barthaare nur noch in Form von weissen vorhanden. Antrag an die DAK gestellt, Nadelepi für die restlichen grauen.... binnen 3 Tagen für 20 Sitzungen genehmigt. Ohne Kostenvoranschlag etc .

Es wäre sicherlich hilfreich und wünschenswert wenn all so etwas geregelt wäre, andererseits,der richtige Ansprechpartner/in reicht aus

Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern

Verfasst: So 7. Jun 2020, 13:53
von Engelchen
Ich will euch mal auf dem laufenden halten:
Mein Kampf mit der Barmer..., zieht sich ja nun schon fast 9 Monate hin.
Ich bekam ja nach dem Schreiben über meinen Anwalt eine "Praxis" zugeteilt die dies anbietet, gleich mit dem Hinweis das diese nicht mit der Kasse abrechnen kann.
Hatte also dort einen Termin - sie reichen nun einen Kostenvoranschlag ein und ich habe auch eine Abtrettungserklärung unterschrieben das sie es direkt überweisen können.
Das ganz ist jetzt eine Woche her und nun mal abwarten was sich tut.
Geplant sind Einheiten von je ca. 1,5 Std länge um vorwärts zu kommen.
75 Stunden wurden ja genehmigt laut MDK
Liebe Grüße
Lisa

Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern

Verfasst: So 7. Jun 2020, 14:44
von Lavendellöwin
Lisa-Weber hat geschrieben: So 7. Jun 2020, 13:53 Ich bekam ja nach dem Schreiben über meinen Anwalt eine "Praxis" zugeteilt die dies anbietet, gleich mit dem Hinweis das diese nicht mit der Kasse abrechnen kann.
Hatte also dort einen Termin - sie reichen nun einen Kostenvoranschlag ein und ich habe auch eine Abtrettungserklärung unterschrieben das sie es direkt überweisen können.
Hi Lisa...

ich drücke dir soooo sehr die Daumen!

Meine Info war, das wenn ich eine Praxis finde die nicht direkt abrechnen kann, die B....
die Möglichkeit sieht, sich an einem Kostenvoranschlag zu beteiligen. Ich denke das klappt bei dir...

Am 18.05 ist mein Widerspruch an einen der 20 Widerspruchsausschüsse weitergeleitet worden.
Da sich die Widerspruchsausschüsse der B..... 1x die Woche treffen und nach dem Eingang 2 Wochen Zeit haben sich
auf die nächste Sitzunung vorzubereiten, rechne ich bald mit einer Info von dort..ich bin gespannt...
vielleicht auch etwas später wegen den Feiertagen, da die Ausschüsse ja "ehrenamtlich" tätig sind.

Alles Liebe Marie (flo)

Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern

Verfasst: So 7. Jun 2020, 14:55
von Engelchen
!EmmiMarie! hat geschrieben: So 7. Jun 2020, 14:44 .ich bin gespannt...
vielleicht auch etwas später wegen den Feiertagen, da die Ausschüsse ja "ehrenamtlich" tätig sind.
Ich auch...
Bei mir denke ich nicht an eine Selbstbeteiligung - da die Krankenkasse es ja selber vorgeschlagen hat und auch gleich geschrieben hat das diese Praxis nicht auf Karte abrechnet - da haben sie sich ein Eigentor geschossen.
Und das war auch immer das Ziel - man muss die Krankenkasse dazu zwingen einen Ross und Reiter zu benennen.

Lisa