Maya hat geschrieben: Mi 3. Jun 2026, 00:26
Malvine hat geschrieben: Di 2. Jun 2026, 08:55
Maximale Provokation und der Versuch, das System vorzuführen.
Naja, so wie ich das sehe hat Liebich es nicht nur versucht.
Es ist Liebich auch ganz gut gelungen.
So wie es aussieht, schafft es hier eine einzige Person, eine Gesetzesänderung herbeizuführen.
Das schafft eine einzelne Person sonst nicht.
Eigentlich hat L gar nichts vorgeführt; ausser vielleicht, wie unfähig (oder unwillig?) die sächsische Polizei war, L trotz angekündigter Flucht erfolgreich zu überwachen (haben sie angeblich gemacht) und beizeiten (Haftantritts-Termin) einzubringen. "Huch, ist uns leider entwischt. So ein Schlingel aber auch".
Was real sonst passiert wäre: Gemäss der ziemlich guten, ziemlich neuen sächsische Strafvollzugs-Verordnung von 2025, die die Anwendung des ebenfalls ziemlich neuen, ziemlich guten Strafvollzugs-Gesetzes von 2024 regelt, wäre L zuerst im Chemnitzer Frauengefägnis einer Einschätzung unterzogen und dann -
Abschnitt 1 Ziffer VI VwV StVollz bzgl
§10 SächsStVollzG - stracks in einen Männerknast gebracht worden. Dagegen hätte L natürlich Beschwerde eingelegt und die sächsische Justiz hätte L - trotz Medientrubel wg clickbait und_oder politischer Agenda - eine TSG-Gutachten-ähnliche Beurteilung gegeben(1) und die Entscheidung bestätigt.
Das ist doch alles nicht neu, liebe Leute. Transgeschlechtliche Strafgefangene gibt es seit 45 Jahren und sicherlich auch ein paar cis Dudes, die sich für besonders schlau hielten. Sowas fertigt deutsche Verwaltung routiniert und leidenschaftslos zwischen zweitem Frühstück und Kantine ab, wenn sie einfach gelassen wird.
Nochmal zum mitmeisseln:
Es gibt bisher kein plausibles Szenario, das SBGG zu irgendetwas zu "missbrauchen". Selbst sich per nichtbinärer Option dem zukünftigen Wehrdienst entziehen zu wollen, wird ziemlcih schnell der garantiert kommenden Wehrgerechtigkeit & Gleichstellungs Verfassungsdiskussion zum Opfer fallen. Zweitens würde ich niemals irgendwem einen nichtbinären Eintrag aus reiner Zweckdienlichkeit empfehlen. Die Folge-Probleme machen das Leben viel komplizierter als eine Verweigerung.
Aber L gibt für die größtenteils uninformierte Mehrheit natürlich eine prima Folie ab, die von Leuten genutzt wird, die sowieso das SBGG aus ihren eigenen, ideologischen, menschenfeindlichen Motiven abschaffen wollen - und trans Personen am liebsten gleich mit. Oder zumindest wieder in den Schrank verbannen und unsichtbar machen.
Diese Justizministys und wer da sonst noch, von Mitte bis ganz rechts rumtönt, würden auch jede andere Gelegenheit für Stimmung gegen das Gesetz und gegen unsere Rechte nutzen. Zum Beispiel den "Fall Monika" oder was auch immer.
Der Fall L hätte, wie gesagt, ganz gelassen justiz-verwaltungstechnisch abgehandelt werden können. Dass sich Springer-Medien, rechts-drehende Kanäle und ebenso rechte bis rechtsextremistische Polit-Leute daran bedienen, ist genau ihnen anzulasten. Ihren Motiven, ihrer Transfeindlichkeit, ihrer cis-binären Normierungswut.
L ist zwar ein gefährlicher Mensch; gewalttätig, rechtsextremistisch, menschenfeindlich gegen Andersdenkende, usw. Aber in Sachen SBGG nur ein Clown, den andere, anders üble Menschen für ihre Zwecke vorzeigen.
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(1) "In besonderen Zweifelsfällen, etwa bei möglichem Vorschieben einer Geschlechtsidentitätsfragestellung zur Manipulation von vollzuglichen Entscheidungen, soll eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme eingeholt werden" ebd.