Gericht: Beschneidung ist Körperverletzung
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Anne-Mette
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Gericht: Beschneidung ist Körperverletzung
Das Kölner Landgericht bewertet die Beschneidung kleiner Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung.
Die Richter argumentierten in ihrem Urteil, in der Bewertung überwiege das Grundrecht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit.
Die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später selbst für eine Beschneidung entscheide.
Der Zentralrat der Juden hingegen bewertete das Urteil als dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften.
Mit "Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschafte" habe ich so meine Mühe. Körperliche Unversehrtheit hat für mich eine weitaus größere Bedeutung.
Gruß
CPG
Die Richter argumentierten in ihrem Urteil, in der Bewertung überwiege das Grundrecht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit.
Die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später selbst für eine Beschneidung entscheide.
Der Zentralrat der Juden hingegen bewertete das Urteil als dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften.
Mit "Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschafte" habe ich so meine Mühe. Körperliche Unversehrtheit hat für mich eine weitaus größere Bedeutung.
Gruß
CPG
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exuser-23-02-2013
Re: Gericht: Beschneidung ist Körperverletzung
Das Urteil ist mir grundsätzlich sehr sympathisch. Allerdings: Zu Ende gedacht darf man dann auch kleinen Kindern keine Ohrlöcher mehr stechen lassen - der Tatbestand ist identisch.
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Trüffel
Re: Gericht: Beschneidung ist Körperverletzung
Das habe ich mir eigentlich schon immer gedacht, dass die Beschneidung so einfach gar nicht gemacht werden darf. Als einen Eingriff in die "Religionsfreiheit der Kinder" verstehe ich das nicht, denn das Urteil besagt nicht, dass sie sich im Erwachsenenalter nicht noch für die Beschneidung entscheiden dürfen. Dass die Eltern aber klagen ist verständlich, schließlich wollen sie ihre religiösen Traditionen gewahrt wissen. Doch ich finde schon, dass die Kinder selbst entscheiden können sollten und Eltern ihnen nicht so einfach vorschreiben können, wie zu leben das Richtige wäre (vor dem Hintergrund, dass die Beschneidung etwas in der Lebensführung der Kinder später ausmacht).
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Natascha
Re: Gericht: Beschneidung ist Körperverletzung
Ich finde das Urteil so ganz gut in Bezug auf Beschneidung. Früher hatte das sicher seinen Sinn, zur Verhinderung von Infektionsrisiko. Heute ist es (zumindest in unseren Breitsengraden) nurmehr ein sinnfreier archaischer Brauch, um dessen Willen eine potentiell gefährliche, unnötige Operation an einem unmündigen menschlichen Wesen vorgenommen wird, dass sich nicht dagegen wehren kann.cpg hat geschrieben:Das Kölner Landgericht bewertet die Beschneidung kleiner Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung.
Die Richter argumentierten in ihrem Urteil, in der Bewertung überwiege das Grundrecht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit.
Die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später selbst für eine Beschneidung entscheide.
Der Zentralrat der Juden hingegen bewertete das Urteil als dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften.
Mit "Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschafte" habe ich so meine Mühe. Körperliche Unversehrtheit hat für mich eine weitaus größere Bedeutung.
Gruß
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dooris
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Re: Gericht: Beschneidung ist Körperverletzung
Hallo ihr Lieben.
Klasse Urteil. Rauchen wird in Gaststätten, auf Festen, etc verboten. Nichtraucherschutz. Ich bin selber Nichtraucher!
Das Kopieren von Hundewelpen ist schon seit Jahren nicht erlaubt. Finde ich ebenfalls gut!
Und erwachsende Menschen regen sich darüber auf, Kindern absichtlich aus religösen Gründen keine Schmerzen und Verstümmlung zufügen zu dürfen???
Wir leben im Jahre 2012. Ich habe selbst ein Kind, sie kann über ihre Religion selbst entscheiden. Heute und später!
Aber die großen Religionen dieser Welt, sehen uns ja auch nicht als Vorbilder!
LG Dooris
Klasse Urteil. Rauchen wird in Gaststätten, auf Festen, etc verboten. Nichtraucherschutz. Ich bin selber Nichtraucher!
Das Kopieren von Hundewelpen ist schon seit Jahren nicht erlaubt. Finde ich ebenfalls gut!
Und erwachsende Menschen regen sich darüber auf, Kindern absichtlich aus religösen Gründen keine Schmerzen und Verstümmlung zufügen zu dürfen???
Wir leben im Jahre 2012. Ich habe selbst ein Kind, sie kann über ihre Religion selbst entscheiden. Heute und später!
Aber die großen Religionen dieser Welt, sehen uns ja auch nicht als Vorbilder!
LG Dooris
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Anne-Mette
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Re: Gericht: Beschneidung ist Körperverletzung
Moin,
"Religiöse Beschneidung bei Jungens im Wege einer vernünftigen Grundrechtsabwägung betrachten - Juden in Deutschland nicht kriminalisieren!"
Das schreibt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen: http://www.volkerbeck.de/cms/index.php? ... 9&Itemid=1
Gruß
CPG
"Religiöse Beschneidung bei Jungens im Wege einer vernünftigen Grundrechtsabwägung betrachten - Juden in Deutschland nicht kriminalisieren!"
Das schreibt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen: http://www.volkerbeck.de/cms/index.php? ... 9&Itemid=1
Gruß
CPG
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exuser-23-02-2013
Re: Gericht: Beschneidung ist Körperverletzung
Der Umstand, dass Ohrlöcher "reparabel" sind, ändert nichts an der Tat der Körperverletzung.
Was mir mehr Sorge bereitet: Ich bin mir nicht sicher, ob mir ein "Papiertiger" nicht sympathischer ist als die Alternative, die mit hoher Wahrscheinlichkeit "Beschneidungstourismus" lauten wird. Hierzulande unterstelle ich schon die Einhaltung hygienischer Standards, in anderen Ländern, in denen teilweise der Barbier die Beschneidung vornimmt, wäre ich mir da nicht immer so sicher. Wenn "gläubige" Eltern einen Weg suchen, um ihr Kind beschneiden zu lassen, so werden sie diesen finden. Gut, man kann sie dafür bestrafen, auch wenn das Strafrecht dann angepasst werden müsste, um auch im Ausland vorgenommene Beschneidungen zu erfassen - aber bringt das was? Die weiteren Möglichkeiten wie etwa ein Entzug des Sorgerechts oder eine Ausweisung wären wohl kaum verhältnismäßig und rechtlich damit nicht haltbar - letzten Endes haben wir den Papiertiger elternseitig schon heute. Erinnern wir uns bitte daran, dass hier der ausführende Arzt bestraft wurde - und dessen Risiko, in der Folge auch die Approbation zu verlieren, ist sicher noch der wirksamste Hebel.
Was mir mehr Sorge bereitet: Ich bin mir nicht sicher, ob mir ein "Papiertiger" nicht sympathischer ist als die Alternative, die mit hoher Wahrscheinlichkeit "Beschneidungstourismus" lauten wird. Hierzulande unterstelle ich schon die Einhaltung hygienischer Standards, in anderen Ländern, in denen teilweise der Barbier die Beschneidung vornimmt, wäre ich mir da nicht immer so sicher. Wenn "gläubige" Eltern einen Weg suchen, um ihr Kind beschneiden zu lassen, so werden sie diesen finden. Gut, man kann sie dafür bestrafen, auch wenn das Strafrecht dann angepasst werden müsste, um auch im Ausland vorgenommene Beschneidungen zu erfassen - aber bringt das was? Die weiteren Möglichkeiten wie etwa ein Entzug des Sorgerechts oder eine Ausweisung wären wohl kaum verhältnismäßig und rechtlich damit nicht haltbar - letzten Endes haben wir den Papiertiger elternseitig schon heute. Erinnern wir uns bitte daran, dass hier der ausführende Arzt bestraft wurde - und dessen Risiko, in der Folge auch die Approbation zu verlieren, ist sicher noch der wirksamste Hebel.
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exuser-23-02-2013
Re: Gericht: Beschneidung ist Körperverletzung
Du irrst: Maßnahmen, die der gesundheitlichen Behandlung dienen und aus ärztlicher Sicht erforderlich sind, bleiben straffrei, weil die Zustimmung zur Körperverletzung, die hier zweifelsfrei vorliegt, in diesem Fall wirksam gegeben werden darf; vor jeder Operation muss ein Patient nicht umsonst eine Einwilligungserklärung unterschreiben. Der Unterschied - und deshalb ist es vergleichbar - liegt hier in einer Körperverletzung, die objektiv nicht notwendig ist; weder Beschneidung noch Ohrlöcher sind erforderlich, medizinische Indikation natürlich ausgenommen.Heidi hat geschrieben:Ohrloch und Beschneidung sind eben doch 2 Welten, die nicht miteinander verglichen werden können, wie Äpfel und Birnen.
Da bin ich mir nicht so sicher. In Anbetracht des Umstandes, dass hier Juden und Muslime betroffen sind - und angesichts der Bevölkerungsanteile liegt das deutliche Schwergewicht bei den Muslimen -, wird diese Keule eher nicht zum Einsatz kommen. Die "Lösung" wird für die Juden, die ihre neugeborenen Jungen ja sehr früh beschneiden, wahrscheinlich in äußerst großzügiger medizinischer Indikation, die sich im Nachgang im Regelfall ja auch nicht mehr überprüfen lässt (Diagnose Phimose), liegen - und die Muslime werden vermutlich eher den "touristischen Weg" wählen, da durch die Beschneidung im "höheren" Alter eine Diagnose leichter nachprüfbar ist.Heidi hat geschrieben:Keine Bange, wir werden demütig einknicken................... spätestens, wenn die "Nazi-Keule" ausgepackt wird.
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ernst_dwt
Re: Gericht: Beschneidung ist Körperverletzung
Das ist für Juden und Moslems wirklich kein schönes Urteil.Sumpfhuhn hat geschrieben:In Anbetracht des Umstandes, dass hier Juden und Muslime betroffen sind - und angesichts der Bevölkerungsanteile liegt das deutliche Schwergewicht bei den Muslimen -, wird diese Keule eher nicht zum Einsatz kommen. Die "Lösung" wird für die Juden, die ihre neugeborenen Jungen ja sehr früh beschneiden, wahrscheinlich in äußerst großzügiger medizinischer Indikation, die sich im Nachgang im Regelfall ja auch nicht mehr überprüfen lässt (Diagnose Phimose), liegen - und die Muslime werden vermutlich eher den "touristischen Weg" wählen, da durch die Beschneidung im "höheren" Alter eine Diagnose leichter nachprüfbar ist.
Aber können sie sich nicht auf das Grundgesetz (freie Religionsausübung) berufen?
Ich sehe für Juden und Moslems da kein Problem.
Was ich als Körperverletzung sehe ist die Beschneidung von Mädchen.
Ich nehme an, dass das Kölner Landgericht nicht die letzte Instanz ist.
Dafür sorgen bestimmt andere Instutionen,Personen.