Ethikrat: Qualitätseinbußen in der med. Versorgung
Ethikrat: Qualitätseinbußen in der med. Versorgung

Hintergrundwissen
Antworten
Anne-Mette
Administratorin
Beiträge: 27368
Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:19
Geschlecht: W
Pronomen: sie
Wohnort (Name): Ringsberg
Forum-Galerie: gallery/album/1
Hat sich bedankt: 201 Mal
Danksagung erhalten: 2322 Mal
Gender:
Kontaktdaten:

Ethikrat: Qualitätseinbußen in der med. Versorgung

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Aus dem Bundestag:

Deutscher Ethikrat: Qualitätseinbußen in der medizinischen Versorgung
Bildung und Forschung/Unterrichtung
Die Festlegung einer gerechten Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen ist eine politische Aufgabe mit medizinischer, ökonomischer, ethischer und juristischer Dimension. Das geht aus einer Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zu den "Nutzen und Kosten im Gesundheitswesen" hervor, die dem Bundestag als Unterrichtung (17/4621) vorliegt. Niemand müsse in Deutschland auf die notwendige Behandlung einer schweren Krankheit verzichten, heißt es. "Dennoch mehren sich die Anzeichen für Qualitätseinbußen aus Gründen relativer Mittelknappheit in Bereichen der medizinischen Versorgung."

Medizinische Verbesserungen zur Erhaltung der Lebensqualität und Verlängerung der Lebenszeit werden laut Unterrichtung in Zukunft zu Kostensteigerungen führen. Daher dürfe eine Erhöhung der auf solidarischer Basis zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ausgeschlossen werden. Jedoch gebe es auch in der Gesundheitsversorgung "Grenzen der kollektiven Finanzierungsbereitschaft". Es sei daher notwendig, Priorisierung, Rationalisierung und Rationierung offen zu thematisieren. Dies bedeute jedoch keine "Ökonomisierung" von Entscheidungen". Entscheidungen über den Umfang solidarisch finanzierter Leistungen müssten vielmehr "im gesellschaftlichen Diskurs und auf politischen Weg" getroffen werden.

Die zu erwartende Notwendigkeit von Rationierungsentscheidungen werde den Gesetzgeber in Zukunft zwingen zu klären, in welchem Umfang Leistungsansprüche "von einer Kosten-Nutzen-Bewertung beeinflusst werden dürfen und in welchem Verhältnis sich diese zum Kriterium der medizinischen Notwendigkeit verhält".
Antworten

Zurück zu „Hintergründe“