Entwurf eines Digitalen Gewaltschutzgesetzes | Bundestag
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Anne-Mette
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Entwurf eines Digitalen Gewaltschutzgesetzes | Bundestag

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Beitrag von Anne-Mette »

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Über den Entwurf eines Digitalen Gewaltschutzgesetzes berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6617) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6286). Danach heißt es dazu im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD: „Wir schaffen ein umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz, um die Rechtsstellung Betroffener zu verbessern und die Sperrung auch anonymer Hass-Accounts mit strafbaren Inhalten zu ermöglichen.“ Darüber hinaus wurde laut Vorlage im Koalitionsvertrag angekündigt, das Cyberstrafrecht zu reformieren und Strafbarkeitslücken, zum Beispiel bei bildbasierter sexualisierter Gewalt zu schließen.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, haben die zuständigen Arbeitseinheiten im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu Beginn der neuen Legislaturperiode die Arbeit an einem Referentenentwurf aufgenommen. Hierbei konnte der Antwort zufolge auf Vorarbeiten aus der letzten Legislaturperiode zurückgegriffen werden. Am 17. April 2026 habe das BMJV den Referentenentwurf veröffentlicht und die Länder sowie Verbände beteiligt. In dem durch das Ministerium vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes „zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“ sei die Zielsetzung und Notwendigkeit der vorgeschlagenen Regelungen ausführlich beschrieben.
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