WICHTIG für die Teilhabe behinderter Menschen
INFO: Neue Freifahrtregelung für Schwerbehinderte ab dem 1. September 2011 in Nahverkehrszügen
Der PARITÄTISCHE Gesamtverband hat die nachfolgende Information bereit gestellt:
Die Deutsche Bahn hat zum 1. September 2011 in allen ihren Nahverkehrszügen eine neue, großzügige, bundesweit einheitliche Regelung für die freifahrtberechtigten schwerbehinderten Menschen geschaffen. Freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen im Nahverkehr der Deutschen Bahn benötigen keine Tickets mehr - egal wie weit sie fahren. Bisher konnten die etwa 1,4 Millionen Menschen mit beispielsweise Seh- oder Gehbehinderungen nur in Nahverkehrszügen in einem Radius von 50 Kilometern um den Wohnort kostenlos fahren.
Dies ist eine unternehmerische Entscheidung der Deutschen Bahn. Die notwendige Gesetzesänderung soll laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nachgeholt werden. Die Streichung der 50-km-Beschränkung in -§ 147 Abs. 1 Nr. 5 SGB IX soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Weitere Informationen können auf der Homepage des BMAS unter folgendem Link eingesehen werden.
http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-b ... derte.html
Neue Freifahrtregelung für Schwerbehinderte im Nahverkehr
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Anne-Mette
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Neue Freifahrtregelung für Schwerbehinderte im Nahverkehr
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tabea80
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Re: Neue Freifahrtregelung für Schwerbehinderte im Nahverkeh
Das Problem für viele Rollstuhlfahrer ist, dass viele Bahnsteige nur über Treppen zugänglich sind und und auch nicht die gleiche Höhe wie die Türen der Züge haben. Barrierefreie Einstiegsmöglichkeiten bestehen daher oft nur in größeren Städten.