Schwangerschaftskonfliktgesetz aus dem Jahr 1995 | Doctors for Choice Germany e.V.
Schwangerschaftskonfliktgesetz aus dem Jahr 1995 | Doctors for Choice Germany e.V.

Antworten
Anne-Mette
Administratorin
Beiträge: 27637
Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:19
Geschlecht: W
Pronomen: sie
Wohnort (Name): Ringsberg
Forum-Galerie: gallery/album/1
Hat sich bedankt: 215 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal
Gender:
Kontaktdaten:

Schwangerschaftskonfliktgesetz aus dem Jahr 1995 | Doctors for Choice Germany e.V.

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Am 21.08. jährt sich erneut das Schwangerschaftskonfliktgesetz aus dem Jahr 1995. In Verbindung mit §218 und §219 im Strafgesetzbuch sieht das Gesetz bei Schwangerschaftsabbrüchen ein verpflichtendes Beratungsgespräch vor. Neben dem Einhalten einer dreitägigen Wartezeit ist das Beratungsgespräch eine Grundvoraussetzung dafür, dass eine Abtreibung im ersten Trimester in Deutschland straffrei bleibt.
ABER: Statt eines niedrigschwelligen Angebots stellt eine Verpflichtung eine Zugangshürde zu adäquater medizinischer Versorgung für ungewollt Schwangere dar, besonders für Schwangere aus vulnerablen Gruppen. Denn es ist längst bewiesen, dass eine Beratungspflicht Schwangerschaftsabbrüche nicht verhindert, sondern lediglich verzögert und dadurch die Gesundheit der Schwangeren gefährden kann.
Im Einklang mit internationalen Menschenrechtsverpflichtungen und medizinischen Leitlinien fordern wir daher die Abschaffung der gesetzlich vorgeschrieben Beratungspflicht und Wartezeit sowie den Ausbau freiwilliger und kostenloser Beratungsangebote zu Themen rund um reproduktive Gesundheit.

https://doctorsforchoice.de/
Antworten

Zurück zu „Schwangerschaftsabbruch | Schwangerschaftsabbrüche“